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Eulen Ludwigshafen fallen vor Gericht im Gesellschafterstreit auf die Nase
Die Fronten sind seit vielen Monaten verhärtet zwischen den fünf Gesellschaftern; zwischen Dieter Mayer, Yann Fürst und Norbert Rühm auf der einen und Rudolf Heßler sowie Winfried Kaiser auf der anderen Seite. Der öffentlichkeitswirksame Krach fand im Frühherbst seinen Höhepunkt, als die Mehrheitsgesellschafter ihre Minderheitskollegen aus der Gesellschafterversammlung ausschlossen und kurze Zeit später mit einem Hausverbot für drei Sportstätten belegten.
Heßler und Kaiser fanden schon früh mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen ihren Ausschluss aus dem Gesellschaftergremium Gehör bei Gericht – ein Beschluss, der nach dem Willen der Mehrheitsgesellschafter beim Oberlandesgericht in Zweibrücken überprüft werden sollte. Nun hat das Landgericht Frankenthal auch in der Hauptsache entschieden: Der Ausschluss der Minderheitsgesellschafter sei nichtig.
Hausverbot freiwillig aufgehoben
Damit nicht genug: Während der März-Sitzung hatten die Anwälte der Minderheitsgesellschafter gerügt, in der Gesellschafterversammlung im September sei der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024/25 mit einem Überschuss von rund 18.000 Euro nicht gesetzeskonform festgestellt worden, mithin nichtig. Damals war im Gerichtssaal ein Mitschnitt der nämlichen Versammlung zu hören, der weniger wegen des Jahresabschlusses als vielmehr wegen der flammenden Rede des Eulen-Steuerberaters und -Sponsors in Richtung der streitenden Gesellschafter für Aufsehen gesorgt hatte. Wenn dieser Streit so weitergehe, drohe dem Verein der Tod, hatte er gewarnt. Er wie auch die Richterin hatten eine gütliche Einigung angemahnt, bevor der Verein noch mehr Schaden nehme.
Auch diesen Jahresabschluss hat das Gericht nun für nichtig erklärt, weil es keinen formalen Beschluss gegeben hat. Die Position der Eulen, das sei gleichzeitig mit der Verwendung des Jahresüberschusses – Übertrag in die Rückstellungen – geschehen, fand keine Unterstützung der Richterin.
Nicht verhandelt wurde das Hausverbot für Kaiser und Heßler. Allerdings wurde es nach Informationen dieser Zeitung zumindest für das Heimspiel gegen Coburg aufgehoben.
Ohne Vergleiche noch zwei weitere Prozesse
Wie geht es nun weiter für die Eulen? Das ist unklar. Sie könnten die nächste Instanz anrufen, um den Beschluss aus Frankenthal zu kippen. Ob sie dies tun werden, war am Freitag nicht zu erfahren. Der Sprecher der Mehrheitsgesellschafter, Dieter Mayer, war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Alternativ müssen die zerstrittenen Gesellschafter nun wieder zusammenarbeiten – und das besser als in den vergangenen rund zwei Jahren. Die Chancen dafür sind wegen der persönlichen Aversionen eher gering. Dritte Option: Einige der Gesellschafter trennen sich von ihren Anteilen. Dem Vernehmen nach hat Mayer nach dem Urteil intern angeboten, seine Anteile zu verkaufen – falls Heßler und Kaiser dies auch tun.
Ohnedies haben die Eulen noch weitere Gerichtsverhandlungen vor sich. Anfang Juni wird über die Nachforderungen der früheren Geschäftsführerin Lisa Heßler verhandelt. Und dann steht voraussichtlich noch ein Arbeitsgerichtsprozess mit dem vor wenigen Wochen abberufenen Geschäftsführer Domenico Marinese an.