SEPA-Verfahren

Wichtige Informationen zur SEPA-Umstellung:

SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Was ist SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bildet den gesetzlichen Rahmen für einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum, in dem für jeden Kontoinhaber – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen besteht. Dadurch können bargeldlose Zahlungen über Ländergrenzen hinweg getätigt werden wie im Heimatland. Ab dem 01. Februar 2014 lösen SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen endgültig die nationalen Lastschrift- bzw. Überweisungsverfahren ab.

Was ist neu bei SEPA?

Die IBAN und der BIC sind durch SEPA nicht nur für Zahlungen ins Ausland erforderlich, sondern lösen auch bei Inlandszahlungen die Kontonummer und die Bankleitzahl ab. Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf Ihrer Bankkarte und können diese auch bei Ihrer Bank erfragen.

IBAN

Die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt künftig die Bankleitzahl und die Kontonummer. Durch diese international standardisierte Bankkontonummer ist jedes Girokonto in einem der an SEPA teilnehmenden Ländern eindeutig bezeichnet und identifiziert. In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Die IBAN beginnt immer mit dem Länderkennzeichen (z. B. DE für Deutschland) und der zweistelligen Prüfziffer zur Kontrolle der Bankverbindung. Es folgen die 8 Stellen lange Bankleitzahl und die maximal 10-stellige Kontonummer (hat die Kontonummer keine 10 Stellen, werden die fehlenden Stellen von vorn mit Nullen aufgefüllt). Beispiel: BLZ 12345678, Konto-Nr. 14563289

D E 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 0 0 1 4 5 6 3 2 8 9
Länderkennung Prüfziffer (2-stellig) BLZ (8-stellig) Kontonummer (max. 10-stellig)

BIC

BIC steht für Bank Identifier Code und ist eine international gültige Bankleitzahl, welche die bisherige nationale Bankleitzahl ablöst. Für inländische Zahlungen wird der BIC nur noch bis zum 31. Januar 2014 benötigt, für grenzüberschreitende Zahlungen allerdings noch bis zum 31. Januar 2016.

SEPA-Lastschriftmandat

Damit Forderungen von einem Kundenkonto eingezogen werden können, ist anstelle der Einzugsermächtigung ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Durch dieses Mandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Kundenkonto einzuziehen und gleichzeitig wird die Bank des Kunden angewiesen, die Zahlung einzulösen. Dazu müssen folgende Informationen auf dem SEPA-Lastschriftmandat mitgeteilt werden:

  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
  • Mandatsreferenz

Als Zahlungspflichtiger muss der Kunde dem Zahlungsempfänger auf dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Angaben machen:

  • Name und Adresse des Kontoinhabers
  • IBAN und BIC
  • Unterschrift und Unterschriftsdatum

Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kunden (Zahlungspflichtiger) unterschrieben und im Original (nicht als Fax oder E-Mail-Anhang) beim Zahlungsempfänger vorliegen.

Um uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, verwenden Sie bitte das PDF-Formular zum Download rechts oben auf dieser Seite.

Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz ist eine vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Kennzeichnung des Mandats und wird bei jedem SEPA-Lastschrifteinzug angegeben. So kann der Kunde als Zahlungspflichtiger zusammen mit der Gläubiger-ID eindeutig das dem Lastschrifteinzug zugrunde liegende Mandat identifizieren.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Die Gläubiger-ID ist eine kontounabhängige eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers und wird ebenso wie die Mandatsreferenz bei jedem SEPA-Lastschrifteinzug ausgewiesen. Die Gläubiger-ID der RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG lautet: DE98ZZZ00000085117

Pre-Notification

Pre-Notification bedeutet „Vorabankündigung“. Darunter ist jede Mitteilung des Zahlungsempfängers (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung) an den Kunden als Zahler zu verstehen, die über die Höhe des SEPA-Lastschrifteinzugs informiert.

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