Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn der Staat erbt

Die Nachlässe, die das jeweilige Bundesland von seinen Bürgern erbt, sind oft überschuldet oder enthalten Schrottimmobilien, die
Die Nachlässe, die das jeweilige Bundesland von seinen Bürgern erbt, sind oft überschuldet oder enthalten Schrottimmobilien, die gesichert werden müssen.

Der Fiskus springt ein, wenn ein Verstorbener keine Nachfahren hinterlässt oder niemand Interesse am Nachlass hat. Doch wie oft ist das in Rheinland-Pfalz der Fall?

Der alleinstehende Rentner ist seit Monaten tot. Erben gibt es nicht oder sie haben kein Interesse daran, den Nachlass des Verstorbenen zu übernehmen, um nicht für mögliche Schulden zu haften. In Fällen wie diesem springt qua Gesetz das jeweilige Bundesland ein, in dem der Mann zuletzt gelebt hat. Der Fiskus wird also zum Erben. Mehr als 2000-mal war das in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden fünf Jahren der Fall, im Schnitt gab es jährlich etwa 400 Fiskalerbschaften. Neben Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren, Möbeln, Schmuck, Fahrzeugen und anderen Wertgegenständen enthalten etwa zwei Drittel aller derzeit verwalteten Nachlässe Immobilien. Darüber informiert das Landesfinanzministerium auf Anfrage der RHEINPFALZ am SONNTAG. Das können sowohl bebaute Grundstücke mit Wohn- und Gewerbeimmobilien, als auch unbebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen sein.

Mitunter stoßen die Behörden in den geerbten Immobilien auch auf kuriose Gegenstände, wie eine Sprecherin des Ministeriums berichtet. So fanden sich etwa im Nachlass eines Großwildjägers etliche Jagdtrophäen, darunter rund 100 Exoten, die der Verstorbene in seinem Haus ausgestellt hatte. Die Waffen des Mannes wurden eingezogen, ein lebensgroßer Eisbär und andere Exponate wie Löwe, Leopard, Krokodil, Moschusochse gingen an das Landesmuseum in Mainz und an eine Zooschule. Dort dienen die ausgestopften Tiere mittlerweile als Anschauungsmaterial zum Thema Artenschutz und illegale Wilderei.

Viel Aufwand

Besonders lukrativ ist das Erben für den Staat nicht. Oftmals seien die Nachlässe überschuldet, Flächen mit einer hohen Hypothek belastet oder mit „Schrott-Immobilien“ bebaut, deren Abriss teurer wäre als der Wert des Grundstücks, erklärt die Pressesprecherin des Finanzministeriums. Unsere Nachfrage zeigt: Eine detaillierte Statistik zu Wert und Zustand der Objekte führt das Land nicht. Ausschlagen darf der Fiskus, anders als Privatleute, auch ein solches Erbe nicht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass es in jedem Fall eine Instanz gibt, die sich um die geregelte Abwicklung einer Erbschaft – und um die Interessen von möglichen Gläubigern – kümmert. Um den Steuerzahler nicht übermäßig zu belasten, ist die Haftung für Verbindlichkeiten aus dem Nachlass für den Staat allerdings beschränkt, etwa, wenn eine Insolvenz droht. Konkret heißt das: Das Land übernimmt keine Schulden, die den Wert des Nachlasses übersteigen.

Aus den gesamten Fiskalerbschaften nahm Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr knapp zwei Millionen Euro ein. Dem gegenüber stehen Kosten von rund 1,3 Millionen Euro. Als Erbe ist das Land unter anderem dafür verantwortlich, dass von dem verlassenen Grundstück keine akute Bedrohung für Umwelt und Umgebung ausgeht, etwa durch Einsturzgefahr oder Aussickern giftiger Stoffe. Um die Verkehrssicherheit und mögliche Gefahrenlagen einzuschätzen, müssen häufig Gutachter und Sachverständige hinzugezogen werden. Der Staat ist außerdem dazu verpflichtet, leerstehende Gebäude regelmäßig zu überwachen und, wo zwingend nötig, Abbrucharbeiten sowie Reparaturen zu veranlassen.

Finanzämter übernehmen Abwicklung vor Ort

Zuständig für die Abwicklung von Staatserbschaften ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Steuern. Unterstützt wird es dabei von sieben Finanzämtern, darunter zwei in der Pfalz. Gerade bei Grundstücken könnten diese vor Ort meist besser agieren, so die Begründung. Im vergangenen Jahr fielen 67 Nachlässe in die Zuständigkeit des Finanzamts Kaiserslautern, in Pirmasens waren es 45.

Bevor der Fiskus einspringt, muss jedoch versucht werden, mögliche Angehörige zu ermitteln. Erst wenn das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte, per Beschluss feststellt, dass es keinen anderen Erben gibt, fällt der Nachlass dem jeweiligen Bundesland zu. In der Regel werden Grundbesitz und Vermögen dann verkauft oder versteigert.

Waldflächen für Landesforsten

Auch die Eigennutzung durch das Land komme in geeigneten Fällen prinzipiell in Betracht, ergänzt eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Nachfrage. In den vergangenen Jahren sei das aber bei keiner Immobilie der Fall gewesen. Allerdings werden in Rheinland-Pfalz geerbte Waldflächen durch die Forstverwaltung genutzt. Ein weiterer Haken beim Fiskalerbe: Wenn sich binnen 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers doch noch Erben melden, dann ist das Land die Grundstücke und Sachen oder den Erlös aus dem Verkauf wieder los.

Dass Bürger das Land Rheinland-Pfalz bereits in ihrem Testament berücksichtigen, kommt laut Ministerium nur „äußerst selten“ vor. Eher würden der Heimatstadt gezielt Gegenstände, Geld oder Häuser vermacht, etwa bei einem Künstlernachlass. Wie lange der Staat mit der Abwicklung eines Nachlasses beschäftigt ist, sei sehr unterschiedlich. „Dies kann von wenigen Wochen oder Monaten bis zu Jahren dauern.“ Besonders zeit- und kostenintensiv sei dabei die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Das ist wohl neben dem demografischen Wandel und wachsender sozialer Isolation mit ein Grund dafür, dass bundesweit Fiskalerbschaften zunehmen. Gerade in strukturschwachen Gegenden haben Angehörige häufig kein Interesse, sich um eine sanierungsbedürftige oder finanziell hoch belastete Immobilie zu kümmern. In Thüringen wurde der Staat 2024 etwa 1000-mal zum Erbe, in Sachsen waren es 1260 Fälle. Dort berichteten die Behörden von einer besonders aufwendigen Fiskalerbschaft: Weil eine Arztpraxis abzuwickeln war, müssen nun im Freistaat Hunderte Akten ehemaliger Patienten datenschutzgerecht aufbewahrt werden.

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Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.

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