Finanztipp
Rückdatieren bei Versicherungen
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist in vielen Fällen legal, aber für Kunden nicht immer vorteilhaft. Oft wird diese Zurückverlegung des „Technischen Beginns“ bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie privaten Krankenversicherungen vorgenommen. Etwas seltener findet man Rückdatierungen bei reinen Risikolebensverträgen. Die übliche und von den Versicherern als „legale Gestaltung“ beschriebene Vorgehensweise wird in der Branche bis zum 31. März eines Jahres praktiziert. Und die Verträge werden dann meist auf den 1. Dezember des Vorjahres (hier also 2025) rückdatiert.
Langfristig kann es vorteilhaft sein
Es kann sein, dass Sie langfristig durch die Rückdatierung profitieren, auch wenn Sie für den bereits verstrichenen Zeitraum die vollen Beiträge bezahlen müssen, ohne einen Risikoschutz genossen zu haben. Die „verlorenen“ Prämien werden im günstigen Fall nach zwei Jahren und im schlechtesten Fall nach fünf bis sechs Jahren durch die geringeren Zahlungen der Folgejahre überkompensiert sein. Doch bleiben Sie wachsam, denn der jetzt von Ihrem Makler ausgelöste Abschlussdruck sollte Sie nicht zu einer Fehlentscheidung bringen. Vielleicht hat es ja gute Gründe, dass Sie sich rund ein halbes Jahr nicht zum Abschluss entscheiden konnten.
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind erheblich teurer und unflexibler als vergleichbare Sparpläne ohne Versicherungsmantel. Und die beworbenen Steuervorteile sind meist nur Steuerverlagerungen, deren Wirkung die höheren Kosten des Versicherungsmantels nicht aufwiegen kann. Daran ändert auch eine Zurückverlegung nichts. Absolut unzulässig wäre eine Rückdatierung eines Versicherungsvertrags, wenn bereits ein Schadensfall eingetreten ist. In solchen Fällen droht Anzeige wegen Versicherungsbetrugs, zumindest liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.
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