Reise RHEINPFALZ Plus Artikel Ärger mit der Ferienwohnung: Worauf Urlauber bei der Buchung achten sollten

Für einen Urlaub mit der Familie bieten sich meist Ferienwohnungen an. Doch sollte man vor der Buchung einiges beachten.
Für einen Urlaub mit der Familie bieten sich meist Ferienwohnungen an. Doch sollte man vor der Buchung einiges beachten.

Ferienwohnungen sind beliebt, weil sie Flexibilität bieten. Doch muss man bei der Buchung aufpassen, damit man vor Ort nicht enttäuscht wird.

Von Harald Czycholl

Ferienwohnungen sind eine praktische und oft günstigere Alternative zu Hotels. Von Low-Budget-Apartment über Haus mit Garten bis zur luxuriösen Villa mit Wellnessbereich ist für jeden etwas dabei – und die Auswahl wird immer größer.

Die aktuelle geopolitische Lage spielt dabei den Anbietern von Ferienwohnungen in die Hände: Anstelle von Flugreisen sind aktuell Urlaube in Deutschland und den europäischen Nachbarländern gefragt – und Ferienwohnungen sind da eine naheliegende Wahl. Zumal auch das Hotelgewerbe mit steigenden Kosten kämpft – von Energie über Personal bis zu höheren Abgaben –, was sich zunehmend in den Übernachtungspreisen widerspiegelt. „Ferienwohnungen gewinnen an Attraktivität, weil sie oft mehr Platz, Flexibilität und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten“, erklärt Hendrik Kuhlmann, Gründer und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Gastgeben.de.

Seriöse Anbieter bevorzugen

Bei der Buchung einer Ferienwohnung sollte man jedoch Vorsicht walten lassen, um unschönen Überraschungen vorzubeugen. Denn auch eine bestätigte Buchung und eine bezahlte Unterkunft garantieren noch keinen sorgenfreien Urlaub. Um das Ärgerpotenzial zu minimieren, sollte man Ferienwohnungen möglichst über Portale wie Booking.com oder Fewo-direkt.de buchen. „Mit der Buchung über einen seriösen Anbieter können Urlauber ihr Risiko für böse Überraschungen vor Ort reduzieren“, sagt Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz. Zudem kann man dann im Fall von Konflikten mit dem Vermieter der Ferienwohnung auf entsprechende Unterstützung zurückgreifen. Aufpassen sollte man, wenn nach der Buchung plötzlich eine Nachricht vom Vermieter eintrifft, in der eine höhere Anzahlung, eine zusätzliche Gebühr oder eine Kaution verlangt werden. „Ob solche Forderungen berechtigt sind, hängt vom Vertrag ab. Reisende sollten daher erst prüfen, ob entsprechende Kosten tatsächlich vereinbart waren, bevor sie zahlen“, rät Peter Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Geld direkt überwiesen werden soll – also außerhalb der Buchungsplattform. „Das kann zwar Gebühren sparen, birgt aber auch Risiken“, erklärt Koop. „Denn wenn die Zahlung am System vorbei erfolgt, besteht bei Problemen in der Regel kein Schutz durch die Plattform.“

Auch kurzfristige Stornierungen durch Vermieter gehören zu den häufigen Konflikten. In der Hochsaison müssen Betroffene dann oft unter Zeitdruck Ersatz suchen und deutlich mehr bezahlen. Wichtig ist, „die Absage über die Plattform zu melden und alle Unterlagen aufzubewahren“, so Koop. „Je besser der Ablauf dokumentiert ist, desto eher lassen sich mögliche Ansprüche prüfen.“

„Vorschnell abzureisen kann die Situation verschlimmern“

Aber nicht jedes Problem beginnt online. Manche zeigen sich erst vor Ort – manchmal in dem Moment, in dem die Tür aufgeht: Die Wohnung ist kleiner als zugesagt, schlecht gereinigt, anders ausgestattet oder deutlich heruntergekommener als auf den Bildern erkennbar.

In besonders schwierigen Fällen stehen Reisende sogar vor verschlossenen Türen, weil die Anfahrtsbeschreibung nicht korrekt ist oder der Zugang nicht funktioniert. So verständlich der Ärger in solchen Fällen ist: „Vorschnell abzureisen kann die Situation verschlimmern“, warnt Verbraucherschützer Koop. Zunächst sollte der Vermieter und gegebenenfalls auch das Buchungsportal als Vermittler schriftlich über Mängel informiert werden. Zudem sollte möglichst alles dokumentiert werden, etwa mit Fotos oder Videos. „Der Vermieter muss die Gelegenheit erhalten, das Problem zu beheben. Kann oder will er dies nicht, lassen sich mit entsprechenden Nachweisen Ansprüche später leichter durchsetzen“, so Koop. „Wer ohne Rücksprache einfach abreist, riskiert unter Umständen, auf Kosten sitzen zu bleiben.“

Auch nach einem gelungenen Aufenthalt kann manchmal eine böse Überraschung folgen – etwa, wenn eine zuvor geleistete Kaution nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird. „Eine Kaution ist grundsätzlich zulässig, darf jedoch nur für tatsächlich durch den Reisenden verursachte Schäden oder vereinbarte Kosten verwendet werden“, erläutert Koop. „Vermieter müssen entsprechende Forderungen nachvollziehbar begründen.“ Ohne eigene Nachweise zum Zustand der Unterkunft bei Ein- und Auszug ist es für Reisende allerdings schwer, unberechtigte Einbehalte anzufechten.

Mängel sofort melden

Erfolgt die Übergabe der Wohnung persönlich, „kann es zudem sinnvoll sein, bei der Ankunft ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anzufertigen“, rät Ergo-Juristin Brandl. Ansonsten ist es sinnvoll, Fotos bei Ankunft und Abreise anzufertigen und gegebenenfalls die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser zu dokumentieren. Wenn es zum Streit kommt, ist grundsätzlich entscheidend, wo genau das Problem liegt, wer tatsächlich Vertragspartner ist und welches Recht gilt. „In der Regel kommt das Landesrecht zur Anwendung, in dem die Immobilie liegt“, weiß EVZ-Experte Koop. EU-weit einheitliche Regelungen gibt es nicht.

Umso wichtiger ist es, von Anfang an für Klarheit zu sorgen: Wer ungewöhnliche Forderungen sorgfältig prüft, Mängel sofort meldet und Unterlagen sowie Fotos sichert, hat im Konfliktfall deutlich bessere Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen.

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Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.

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