Erbschaften RHEINPFALZ Plus Artikel Was tun mit vergessenen Konten?

Wem gehören die Milliarden, die vergessen bei deutschen Banken liegen?
Wem gehören die Milliarden, die vergessen bei deutschen Banken liegen?

Bei Banken liegen Milliarden, auf die niemand mehr Anspruch erhebt. Das weckt Begehrlichkeiten – unter anderem beim Staat. Aber Erben sollten nicht in die Röhre schauen.

Geisterkonten, nachrichtenlose, verwaiste oder unbewegte Konten. Manchmal ist auch von vergessenem Vermögen die Rede. Schätzungen zufolge liegen zwischen zwei und neun Milliarden Euro seit Jahrzehnten bei deutschen Banken – Geld, auf das niemand mehr Anspruch erhebt. In der Mehrzahl der Fälle dürfte das wohl nach Sterbefällen passieren, wenn es keine Erben gibt, Unterlagen übersehen wurden oder verloren gegangen sind. Seit viele Geldanlagen online erfolgen, hat sich das Problem verschärft.

Nach Angaben der Organisation SOS Kinderdörfer soll es um 4,2 Milliarden Euro gehen. Das soll zumindest das Bundesforschungsministerium mal ermittelt haben. Eine Ministeriumssprecherin bestätigt nur die Existenz des Gutachtens von 2021, mehr nicht, da es nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sei. Der Bundesrat geht von bis zu zwei Milliarden Euro aus, der Verband Deutscher Erbenermittler sogar von neun Milliarden Euro.

Für soziale Zwecke nutzbar machen

Solche Summen wecken Begehrlichkeiten: Die Hilfsorganisation hat nach eigenen Angaben vom Meinungsforschungsinstitut Forsa eine repräsentative Befragung machen lassen, wonach eine ganz große Mehrheit der Deutschen das Geld in einem gemeinnützigen Fonds am besten aufgehoben sähe, damit es einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden kann. Laut SOS ist Deutschland der einzige der wirtschaftsstarken G7-Staaten, der keine gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten hat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass SOS Kinderdörfer die Bundesbürger dazu auffordert, ihre Vermögenswerte besser zu dokumentieren. 62 Prozent der Menschen hätten dies gar nicht oder nur unvollständig getan, weshalb Konten, Onlinekonten, Depots und Schließfächer nicht auffindbar seien. Die Hilfsorganisation betont, dass zuerst Erben der Zugang zu Vermögensansprüchen erleichtert werden und erst in einem zweiten Schritt eine anderweitige Verwendung nicht beanspruchter Gelder ermöglicht werden sollte.

Koalition plant einen Fonds

Tatsächlich hatte schon die Vorgängerregierung eine rechtliche Regelung treffen wollen, um mit den Geldern etwas fürs Gemeinwohl zu tun, dies aber nicht mehr umgesetzt. Die neue Regierung hat das Thema in ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ mit einem Satz gestreift: „Wir fördern soziale Innovationen und nutzen dafür Gelder aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds.“ Das klingt nicht unbedingt nach einer Verwendung für bestehende Wohltätigkeitseinrichtungen. Ende März hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke ausgeführt, dass man noch in einem frühen Stadium der Meinungsbildung sei.

Auch der Bundesrat hat sich mit dem Thema schon befasst, allerdings mit einer gänzlich anderen Zielsetzung: Er schlägt ein öffentliches Register vor, damit Erben leichter Ansprüche auf nachrichtenlose Konten erheben können. Genau das hält auch Albrecht Basse für unabdingbar. Der Pressesprecher des Verbands Deutscher Erbenermittler räumt jedoch mit falschen Vorstellungen auf: Bei den meisten der nachrichtenlosen Konten gehe es um „Winzigkeiten“ wie das beispielsweise von Großeltern verschenkte Sparbuch mit zehn Mark Startguthaben.

Am Ende erbt der Staat

Trotzdem ist Basse der „Vater“ der Neun-Milliarden-Euro-These. Er habe die Summe vor Jahren hochgerechnet, nachdem die Sparkasse Dortmund Zahlen zu ihren nachrichtenlosen Konten vorgelegt habe. Er fordert das Zentralregister solcher Konten (einschließlich Versicherungsverträge), da diese keineswegs herrenlos seien – die Eigentümer seien nur nicht mehr bekannt. Er spottet, der Fiskus habe ein Interesse daran, dass Erben nicht gefunden würden, weil dann nach 30 Jahren das Vermögen ihm zufalle.

In der Schweiz gibt es seit Jahren einen Bankenombudsmann, an den man sich bei der Suche nach vergessenen Vermögen wenden kann. In Luxemburg gibt es eine staatliche Hinterlegungskasse, an die nicht beanspruchte Gelder zu transferieren sind und bei der mögliche Erben recherchieren können. In Großbritannien verwaltet seit 2008 ein Fonds die Gelder, zahlt sie bei Forderungen an Erben aus und stellt überschüssige Mittel für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung.

Erbschaft verfällt nach 30 Jahren

Die VR Bank Südpfalz in Landau teilt auf Anfrage mit, dass es bei ihr in der Vergangenheit keine größeren vergessenen Vermögen gegeben habe. Grundsätzlich würden solche Werte, die trotz entsprechender Prüf- und Recherchebemühungen keinem Berechtigten zugeordnet werden könnten, „gemäß den gesetzlichen Vorgaben beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt“.

Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz erklärt, dass ihm keine gesammelten Daten zu vergessenen Geldern vorlägen. Wie viel Mühe sich eine Sparkasse bei der Suche nach einem Berechtigten mache, bleibe dem jeweiligen Institut beziehungsweise dessen Kosten-Nutzen-Verhältnis überlassen. In der Regel würden solche Guthaben nach 30 Jahren steuerrechtlich als Einnahme verbucht – aber sie blieben dennoch „unangetastet auf einem Sonderkonto“. Die 30 Jahre (ab dem Todesfall) sind die gesetzliche Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche. Sie ist aber nur dann so lang, wenn man als Erbe keine Ahnung von den eigenen Ansprüchen hat.

Bei Bankenverbänden nachfragen

Die Sparda Bank Südwest in Mainz betont, keinen Aufwand zu scheuen, um mögliche Erben ausfindig zu machen. Eine Sprecherin erklärt, dass laut den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Unterlagen noch zehn Jahre nach dem letzten Kundenkontakt aufzubewahren seien. Kleine Summen würden von der Bank selbst verwahrt, alles ab 1000 Euro beim Amtsgericht hinterlegt, aber sorgfältig dokumentiert für den Fall, dass sich noch Erben melden. Letztlich falle das Geld an den Staat, „nicht an uns als Bank“, betont eine Sparda-Sprecherin. Um wie viel Geld es dabei in Summe geht, sei jedoch „nicht sinnvoll zu beziffern“.

Möglichen Erben empfiehlt sie eine Abfrage bei den Bankenverbänden, ob für einen Verstorbenen ein Konto besteht. Für Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparda-Banken sei das der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, für Sparkassen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und für Privatbanken der Bundesverband Deutscher Banken.

Erbenermittler helfen bei der Suche

Erbenermittlerin Sybille Wolf-Mohr aus Iffezheim (Kreis Rastatt), die viel in der Pfalz zu tun hat, berichtet, dass es früher bei den vielen kleinen Banken vor Ort weniger Probleme mit nachrichtenlosen Konten gegeben habe. Da habe das Personal Todesfälle mitbekommen und die Verwandtschaft gekannt. Heute sei das so nicht mehr der Fall. Doch sie hält es gesamtgesellschaftlich für wichtig, „schlafendes Geld zum Leben zu bringen“: Dann würden Erben Erbschaftssteuer zahlen, sie würden das Geld ausgeben, also in den Wirtschaftskreislauf zurückbringen, oder der ein oder andere sei nicht mehr auf staatliche Hilfen angewiesen.

Die Sparkasse Vorderpfalz in Ludwigshafen ist bei dem Thema insgesamt skeptisch: Wenn der Staat ohne Einwilligung der Betroffenen auf Gelder zugreifen wolle, bei denen nur der Kontakt zwischen Institut und Kunden unterbrochen sei, bedürfe es zuerst einer rechtssicheren Lösung. „Für uns als Sparkasse Vorderpfalz haben die Eigentumsrechte unserer Kundinnen und Kunden oberste Priorität. Hieran darf nicht gerüttelt werden“, teilt die Bank auf Anfrage mit. Sie verwaltet nach Angaben einer Sprecherin alle Guthaben solange weiter, bis der Kontoinhaber oder dessen Erben durch entsprechende Legitimation einen Anspruch darauf erheben.

Das Geldinstitut empfiehlt Erben, die nach unbekannten Konten ihrer Angehörigen suchen, zunächst bei Kreditinstituten in der Nähe nachzuforschen, aber auch bei früheren Dienstleistern wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten. Danach könne man sich an die kreditwirtschaftlichen Verbände wenden, beispielsweise den Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Voraussetzung dafür sei ein Erbschein. „Auf diese Weise erreichen auch die Sparkasse Vorderpfalz von Zeit zu Zeit solche Nachforschungsanfragen“, teilt die Sparkasse mit. Aber auch sie macht keine Angaben zur Höhe der schlummernden Vermögen.

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