Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Warum ein Smiley auf dem Stimmzettel problematisch ist

Es ist sogar vorgemacht: Ein einfaches Kreuz im Kreis ist eine sichere Methode der Stimmabgabe.
Es ist sogar vorgemacht: Ein einfaches Kreuz im Kreis ist eine sichere Methode der Stimmabgabe.

Eigentlich ist die Bundestagswahl ganz einfach: zwei Kreuzchen und alles ist gut. Es gibt aber eine Unmenge an Grenzfällen, und einiges, was gar nicht geht.

Auf TikTok und in anderen sozialen Netzwerken kursiert die Aufforderung an AfD-Wähler, ihren Stimmzettel zu unterschreiben. Nur dann sei er gültig. Dass das ein Versuch ist, der Partei zu schaden, darauf hat ausgerechnet Correctiv in einem kurzen Faktencheck hingewiesen, jenes Recherchenetzwerk, das nicht zuletzt aus AfD-Kreisen wegen seiner Veröffentlichungen zum Potsdamer Geheimtreffen mit den Abschiebeplänen der Partei heftig angefeindet worden ist.

Ganz klar: Eine Unterschrift auf dem Stimmzettel macht ihn ungültig, weil sie im Widerspruch zum Grundsatz der geheimen Wahl steht. Aber es gibt eine ganze Reihe von Zweifelsfällen, bei denen die Wahlvorstände genauer hinschauen müssen.

Wählerwille muss eindeutig sein

Grundsätzlich gilt: Der Wille des Wählers oder der Wählerin muss zweifelsfrei erkennbar sein. So fordert es das Bundeswahlgesetz im Paragrafen 39. Ein Zusatz oder ein Vorbehalt macht den Stimmzettel ungültig.

Was schon alles vorgekommen ist, würde Bände füllen. Es ist zu viel, um eine vollständige Aussage zu treffen, welche Stimmabgabe noch oder nicht mehr gültig ist. Darauf weist die Pressestelle des Landeswahlleiters in Bad Ems hin. Man tut also gut daran, wirklich nur Kreuzchen zu setzen. Ein Haken oder eine eindeutige andere Markierung wie beispielsweise Punkt, Doppelkreuz oder ähnliches im vorgesehenen Kreis wird allerdings auch gewertet. Problematisch ist ein Smiley, also ein vermeintlich lachendes Gesicht, denn diese Symbole seien mehrdeutig und könnten deshalb zur Ungültigkeit führen, betont die Bundeswahlleiterin auf ihrer Homepage.

Was nicht geht: ein Kreuz als Zeichen für das, was man will, aber zusätzlich ein Minus in den anderen vorgedruckten Kreisen. Und auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere Kennzeichen einer politischen Weltanschauung sind unzulässig.

Durchgerissen bedeutet ungültig

Klar ist, dass ein leerer Stimmzettel ungültig ist. Wenn nur eine Stimme abgegeben wird (die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten vor Ort oder die Zweitstimme für eine Partei) wird diese gewertet. Ungültig sind auch komplett durchgestrichene oder zerrissene Stimmzettel, selbst wenn sie ansonsten korrekt ausgefüllt sind. Ebenso ungültig sind Markierungen wie Fragezeichen oder der Vermerk „Nein“. Je nach Ausführung kann dann aber immer noch eine Stimme gewertet werden, wenn zumindest diese eindeutig ist.

Wer meint, mit seinen zwei Stimmen entweder nur zwei Direktkandidaten oder nur zwei Parteien wählen zu können, um Sympathien für Personen oder Koalitionswünsche auszudrücken, macht seinen Stimmzettel ungültig. Wer sich in der Wahlkabine vertan hat, kann um einen Ersatz-Stimmzettel bitten. Es zählt aber auch, wenn man das falsche Kreuzchen eindeutig tilgt, indem man es mehrfach durchstreicht oder überkritzelt und eine weitere, eindeutige Markierung setzt.

Nicht ritzen, nicht löchern

Wer mehrere Vorschlagsfelder durchstreicht, andere aber nicht, trifft keine Negativauswahl, sondern wählt für den Papierkorb. Ungültig ist es auch, wenn man im vorgedruckten Kreis eine Markierung setzt, aber den Namen des Wahlkreisbewerbers oder die Parteibezeichnung durchstreicht, weil man vielleicht bestimmte Menschen gut findet, nicht aber ihre Partei.

Es gibt auch noch diejenigen, die den Stimmzettel als Bastelbogen missverstehen und mit Einrissen neben den gewünschten Kandidaten oder Parteien markieren, die ihn mit dem Fingernagel einritzen oder ein Loch hineinbohren. Das zählt alles nicht, weil es auch zufällig passiert sein könnte.

Die Wähler haben noch viele weitere kreative Ideen, die in der Regel akzeptiert werden. Dazu gehört, die Kennzeichnung neben dem vorgedruckten Kreis, das Ausmalen oder Nachziehen des Kreises, das Umranden eines Wahlvorschlagsfeldes oder das Eintragen eines Kandidatennamens oder einer Partei im vorgesehenen Kreis. Selbst eine eindeutige Markierung zwischen Direktbewerber und Landesliste kann akzeptiert werden, wenn sie durch ein einziges, eindeutig auf beide bezogenes Zeichen erfolgt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt aber am besten einfach zwei Kreuze.

x