Mannheim Urteil gefallen: Lebenslange Freiheitsstrafe für Amokfahrer
Nach der Amokfahrt mit zwei Toten und 14 Verletzten an Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt hat das Mannheimer Landgericht ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte Alexander S. (40) aus Ludwigshafen wird des zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes in Tateinheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Für den Angeklagten bedeutet das: Sollte er jemals von seiner Krankheit geheilt werden, muss er anschließend den Rest seiner lebenslangen Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Forderung schloss sich das Gericht an. Es begründete diesen Entschluss mit der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten und ging in seiner Begründung auch näher auf dessen psychische Erkrankung sowie dem Motiv für die Tat ein. Die Ausführungen stützen sich dabei auf das Gutachten des Psychiaters Harald Dreßing. Dieser hatte dem Angeklagten eine Borderlinestörung attestiert, die sich schon früh in seiner Jugend in Gewaltfantasien und aufgestauter Wut gegenüber seiner Familie manifestierte.
Letztlich habe sich S. wenige Tage vor der Tat dazu entschlossen, diese zu begehen. Der sprichwörtlich letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, sei die Ablehnung durch seine Nachbarin gewesen, führte der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz aus. Mit ihr habe er eine romantische Beziehung geführt. Eine feste Beziehung mit dem Angeklagten habe sie jedoch Tage vor der Tat abgelehnt.
Opfer bis heute traumatisiert
In den vergangenen Prozesstagen wurde der Ablauf der folgenschweren Fahrt detailliert skizziert. Der Mann aus Ludwigshafen war am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto auf die Fußgängerzone Planken in der Mannheimer Innenstadt gefahren. Dort beschleunigte er seinen Wagen auf bis zu 80 Kilometern pro Stunde. Dann fuhr er mit seinem Auto gezielt mehrfach auf Menschen zu und rammte diese. Zwei Personen erlagen dabei ihren schweren Verletzungen noch am Tatort. 14 weitere wurden teils lebensgefährlich verletzt. Bewusst habe er dabei laut Gericht das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt und heimtückisch gehandelt. Die Tat habe nicht länger als eine Minute gedauert. Während des Prozesses kamen auch Zeugen zu Wort, die von ihren traumatischen Erlebnissen berichteten.
Lesen Sie auch: Meinung – Mannheimer Amokfahrt: Kein würdiges Andenken für die Opfer