Rheinland-Pfalz
Untersuchungsausschuss: Verfassungsänderung beschlossen
Mit 79 Ja-Stimmen, zwölf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen hat der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch einer Verfassungsänderung zugestimmt. In der Folge sind künftig ein Viertel statt ein Fünftel aller Abgeordnetenstimmen notwendig, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Der Landtag war ein letztes Mal zusammengekommen, um noch in seiner alten Besetzung über die Änderung entscheiden zu können. Zuletzt am 29. April hatte das Plenum eingehend über die Änderung diskutiert. Dafür eingetreten waren SPD, CDU und Grüne. Sie argumentierten, dass angesichts des Landtagswahlergebnisses das Instrument des Untersuchungsausschusses missbraucht und das Parlament lahmgelegt werden könnte. Deshalb sollte die Einsetzung erschwert werden, indem ein Viertel der Abgeordneten zustimmen muss. Der jüngste U-Ausschuss hatte die Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen.
Normenkontrolle gesetzt
Im neuen Landtag, der sich am 18. Mai konstituiert, sind 105 Abgeordnete vertreten. Davon entfallen 39 Sitze auf die CDU, 32 auf die SPD, 24 auf die AfD und zehn auf die Grünen. Insofern hätte die AfD bei einem Fünftel der Stimmen (21 Mandate) Untersuchungsausschüsse aus eigener Kraft erzwingen können, bei einem Viertel sind 27 notwendig. In der Debatte hatte sie sich ebenso wie die Freien Wähler gegen die Änderung ausgesprochen. Die FDP hatte sich nicht festgelegt und auch keinen Fraktionszwang ausgesprochen. Eine offene Abstimmung gab es am Mittwoch auch bei den Grünen.
Gegen die Verfassungsänderung hat die AfD eine Petition gestartet, die sich an den Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschuss richtet. Zudem will sie ein Normenkontrollverfahren anstrengen.