Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel SPD-Wahlkampfleiterin im Sonderurlaub befördert

Freundliche Miene: Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD, links) und sein Herausforderer Gordon Schnieder (CDU) beim TV-Du
Freundliche Miene: Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD, links) und sein Herausforderer Gordon Schnieder (CDU) beim TV-Duell des SWR.

In einer Sondersitzung des Innenausschusses wirft die CDU der SPD-geführten Landesregierung vor, ihre Neutralitätspflicht zu verletzen. Die SPD kontert mit CDU-Interna.

Innenminister Michael Ebling (SPD) und die ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei, Vanessa Fischer (SPD), wiesen zehn Tage vor der Landtagswahl am 22. März in einer Sondersitzung des Innenausschusses Vorwürfe der CDU-Opposition zurück, sie würden die Neutralitätspflicht des Staates verletzen: Der Fall einer Beamtin, die für die Leitung des SPD-Wahlkampfs beurlaubt ist, und in dieser Zeit weitere Pensionsansprüche erwirbt, lässt die Emotionen hochkochen. Das sei „kein Einzelfall, kein Ausrutscher, keine Panne, sondern traurige Tradition“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Marcus Klein am Donnerstag in Mainz. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Martin Haller, konterte, das entspreche der Praxis der CDU im Bund.

Das ist neu in dem Fall

Nach Angaben von Innenminister Ebling wurde die Beamtin im Mai 2025 befördert. Bereits seit Dezember 2024 war sie an der Pressestelle des Ministeriums beurlaubt, um in der SPD-Landeszentrale die Leitung des Wahlkampfs zu übernehmen. Ihre Rückkehr ins Ministerium wird im Juni 2026 erwartet. Die Beförderung sei nach den Kriterien Leistung, Eignung und Befähigung erfolgt, sagte Ebling und erfülle alle rechtlichen Vorgaben. Die Tätigkeit bei der Partei diene direkt der Funktionsfähigkeit der Demokratie, deshalb sei die Beurlaubung im öffentlichen Interesse. Ebling verwies darauf, dass der Wechsel bereits im November 2024 öffentlich gemacht worden sei. Tatsächlich war damals eine Pressemitteilung verschickt worden. Aber die Tatsache, dass es eine befristete Beurlaubung war, wurde nicht erwähnt.

Auf Anfrage der RHEINPFALZ äußerte sich der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen kritisch zu der Beurlaubung. Er sieht zwar nicht die Neutralität gefährdet, aber die Chancengleichheit anderer Parteien. Deshalb sei es ein Verstoß gegen das Wahlrecht.

Staatskanzlei im Blick

Doch die CDU hat noch eine weitere Person im Visier: Regierungssprecherin Andrea Bähner. Sie sei im Vorfeld des TV-Duells am Dienstag zwischen Ministerpräsident Alexander Schweitzer und seinem Herausforderer Gordon Schnieder beim SWR als Verhandlungspartnerin aufgetreten, um den Vertrag auszuhandeln. Dabei sei es um die Frage gegangen, wer das erste und wer das letzte Wort hat. Diesen Vorwurf wies die Vertreterin der Staatskanzlei, Fischer, zurück. Schweitzer sei 24/7 Ministerpräsident und für den Fall, dass es bei dem Duell um Fragen der Regierung gegangen wäre, sei die Regierungssprecherin dabei gewesen. Verhandelt aber habe die SPD-Sprecherin. Den Vertrag habe Bähner nicht unterschrieben, sagte Fischer. Marcus Klein hatte nachgefragt, warum im ersten Vertragsentwurf der Name der Regierungssprecherin gestanden habe. Beim Duell waren Schweitzer und Schnieder in der Frage der Beurlaubung von Beamten sichtlich aneinandergeraten, während sie sonst eher pfleglich miteinander umgegangen waren.

So kontert die SPD

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Haller, sagte, die Praxis, Beamte zu beurlauben, um sie dann in Parteizentralen zu beschäftigen, sei nicht verwerflich, sie sei „Gang und gäbe“. Als Beispiele führte er den Büroleiter von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an. Er sei zuvor als beurlaubter Beamter des Bundeswirtschaftsministeriums Bundesgeschäftsführer der CDU im Konrad-Adenauer-Haus gewesen. CDU-Abgeordneter Klein konterte, das sei „Whataboutism“, eine Umschreibung dafür, dass jemand von eigenen Fehlern ablenke, indem er auf andere zeigt. Zur Bundes-CDU sagte er: „Wenn das so ist, finde ich das genauso verkehrt. Das macht das, was in Rheinland-Pfalz passiert, nicht besser.“

SPD-Hilfe für die CDU

Doch Innenminister Ebling hatte auf Nachfrage einer SPD-Abgeordneten noch einen Fall parat, der scheinbar ins Muster passt. Der Fraktionsgeschäftsführer der CDU, der vor fast drei Jahren von der Stadt Mainz kam, sei zunächst in einem rechtswidrigen Arbeitsverhältnis bei der CDU beschäftigt gewesen, so Ebling, weil eine Abordnung rechtlich nicht möglich sei. Das SPD-geführte Innenministerium habe dann den bisherigen kommunalen Beamten übernommen und ihn dann für die Tätigkeit beim Landtag, respektive bei der Fraktion beurlaubt. Klein sagte nach der Sitzung, an der Beschäftigung sei nichts rechtswidrig gewesen. Die Stadt Mainz habe den Geschäftsführer regulär für drei Monate beurlaubt, er sei dann zum Innenministerium versetzt und dann zur Landtagsverwaltung weitergeleitet worden. Klein verwies darauf, dass Fraktionen anders als Parteien eben keinen Wahlkampf machen dürfen. Tatsächlich hat die CDU damit Erfahrung. Vor 20 Jahren musste sie mehr als ein Million Euro Strafe zahlen, weil dieser Grundsatz missachtet worden war.

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