Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Somalische Hass-Influencerin: Stadt leitet nächste Schritte ein

Wird die Aufenthaltsgenehmigung entzogen, müssen Ausländer das Land verlassen.
Wird die Aufenthaltsgenehmigung entzogen, müssen Ausländer das Land verlassen.

Eine somalische Influencerin verbreitet Mordaufrufe im Netz. Nachdem sie bereits ihren Flüchtlingsstatus verloren hat, droht ihr nun die nächste Konsequenz.

Der somalischen Influencerin Naiima A. – besser bekannt als „Xidigta Jarmalka“ – droht nach dem Verlust ihrer Flüchtlingseigenschaft nun auch der Entzug ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis. Bereits in der vergangenen Woche musste die Frau eine erste Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Trier einstecken. Dort hatte die Frau im Eilverfahren gegen den Entzug ihres Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt – jedoch erfolglos. Die zuständige Kammer folgte der Begründung des BAMF. Offenkundig müsse die Frau aufgrund ihrer Reisen in ihr Heimatland und der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mit hochrangigen Persönlichkeiten dort sich nicht mehr vor Verfolgung fürchten. Mehr noch: A.s Verhalten sei dazu geeignet, „die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Schutzsuchenden sowie Schutzinhabern erheblich zu verringern und dadurch den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen“.

In Clan-Konflikten engagiert

Das BAMF hatte der Frau ihren Status entzogen, nachdem Recherchen der RHEINPFALZ offenlegten, dass die Frau mehrfach in ihre Heimat Somaliland reiste und sich dort unter anderem mit Politikern und auf Wahlveranstaltungen ablichten lies. Ihre Reisen dokumentierte A. ausgiebig auf ihren Kanälen in den sozialen Medien. In den Fokus der Öffentlichkeit geriet A., weil sie sich in den vergangenen Jahren zunehmend an Clan-Konflikten in ihrer Heimat beteiligte und dabei mit übler Hetze und sogar Mordaufrufen auf Tiktok auffiel. In einem Fall ermittelt der Staatsschutz der Kriminalpolizei beim Polizeipräsidium in Mainz.

Verfügung verschickt

Nun ist das Urteil bei der Stadt Mainz angekommen, wie diese auf Anfrage bestätigt. Und es wird möglicherweise ernste Konsequenzen für Influencerin A. haben. Die Ausländerbehörde habe bereits alle Vorbereitungen getroffen, um das Verfahren über einen Widerruf der Aufenthaltserlaubnis weiter zu betreiben, schreibt ein Stadtsprecher auf Anfrage. Man habe die Verfügung am Dienstag an die Betroffene versendet. Über den Inhalt der Verfügung möchte die Stadt zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben machen. Die Antwort lässt aber nur einen Schluss zu: Naiima A. wird höchstwahrscheinlich nach ihrem Flüchtlingsstatus auch ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Sie müsste Deutschland somit verlassen – freiwillig oder per Abschiebung durch die Behörden.

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