Mainz
Somalische Hass-Influencerin scheitert mit Eilantrag gegen BAMF-Entscheidung
Im Fall der somalischen Influencerin Naiima A. aus Mainz kommt Bewegung in die Sache. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ende März den Flüchtlingsstatus der Frau widerrufen hatte, hat die Frau vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung geklagt. Einen Eilantrag wies das Verwaltungsgericht nun ab, wie es am Dienstag mitteilte. Das Gericht betont in seiner Entscheidung auch, dass A.s Verhalten in besonderem Maße dazu geeignet sei, „die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Schutzsuchenden sowie Schutzinhabern erheblich zu verringern und dadurch den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen“.
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass A. 2017 nach Deutschland geflohen war und als Fluchtgrund drohende Genitalverstümmelung angab. In ihrem Eilantrag gab A. vor, dass sie lediglich nach Äthiopien gereist sei, um ihre Kinder zu besuchen, die im Grenzgebiet zu Somaliland leben würden. Die Grenze dort sei nicht erkennbar, es gebe keine Grenzkontrollen, weshalb es sein könne, dass sie sich unwissentlich in Somalia aufgehalten habe.
Geringe Gefährdungslage
Dieser Begründung folgte das Gericht jedoch nicht, wie es in seiner Urteilsbegründung darlegt. Demnach sei der Widerruf durch das BAMF gerechtfertigt, da die Flüchtlingseigenschaft der Frau nicht mehr vorliege. Offenkundig müsse die Frau aufgrund ihrer Reisen und Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mit hochrangigen Persönlichkeiten sich nicht mehr vor Verfolgung fürchten. Es zählte dabei mehrere Aufenthalte der Frau in Somaliland auf, die sie selbst auf ihrem Tiktok-Kanal dokumentiert hatte und die nicht im Grenzgebiet zu Äthiopien liegen.
Auch die Sorge vor weiblicher Genitalverstümmelung sei insofern nicht mehr gegeben, weil sich A. nicht mehr in dem in Somalia typischen Alter für eine Heirat und die Geburt von Kindern befinde. Die objektive Gefährdungslage der Frau sei daher gering, schreibt die Kammer in ihrer Entscheidung. Außerdem habe die Frau zum Fortbestehen einer Verfolgungsgefahr auch nichts vorgetragen.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Recherchen dieser Zeitung. Auch andere Medien wie die „Welt am Sonntag“ und die „Allgemeine Zeitung“ aus Mainz haben den Fall aufgegriffen. Den Rechercheerkenntnissen zufolge hat A. – besser bekannt unter ihrem Künstlernamen „Xidigta Jarmalka“ (Stern von Deutschland) – in der Vergangenheit mehrfach Hetze und sogar Mordaufrufe auf ihren Kanälen wie Tiktok verbreitet.
In Clan-Konflikte verwickelt
A.s Hasstiraden in den sozialen Medien stehen dabei im Zusammenhang mit Clan-Konflikten in ihrer Heimat Somaliland. Recherchen der RHEINPFALZ konnten belegen, dass A. sich regelmäßig in Machtkämpfe verschiedener Clans einmischte und durch drastische Aussagen auffiel. 2023 forderte die Frau ihre Zuschauer in einem Livestream auf, Nachbarn zu töten: „Schlachte alle ab und dann mache Bilder von ihren Leichen! Starte deinen Angriff direkt bei deinen Nachbarn.“ In diesem Zusammenhang ermittelt inzwischen der Staatsschutz bei der Kriminalpolizei in Mainz. Im vergangenen Dezember forderte A. ihre Zuschauer in einem weiteren Video erneut zur Gewalt an Mitmenschen auf: „Wir müssen sie aus dieser Region säubern. Jeder von uns, der diese Leute findet, soll sie umbringen. Jeder, der in Eurer Umgebung lebt, muss sterben.“
Besonders pikant sind außerdem A.s regelmäßige Reisen in ihre Heimatregion. Immer wieder reiste die Frau, offenbar von den deutschen Behörden unentdeckt, nach Somaliland. Dort ließ sie sich feiern wie ein Star und lichtete sich mit ranghohen Politikern ab. Mehrere Postings auf Tiktok zeigen sie bei Demonstrationen für politische Parteien. Ihre Reisen ins Ausland waren letztlich ausschlaggebend für den Widerruf ihres Flüchtlingsstatus durch das BAMF.
Ob die Entscheidung der Behörde Bestand hat, wird nun in einer Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Trier entschieden. Der Eilantrag richtete sich gegen den sofortigen Vollzug. Heißt: A. ist laut Gericht vollziehbar ausreisepflichtig.