Prozessbeginn RHEINPFALZ Plus Artikel Schwere Vorwürfe gegen Pfälzer Apotheker

Im Giftschrank von Apotheken lagert manches, was in der Drogenszene beliebt ist.
Im Giftschrank von Apotheken lagert manches, was in der Drogenszene beliebt ist.

Ein Apotheker soll Darknet-Händler mit Suchtmitteln aus der Pharmazie versorgt haben. Sein Geschäft ist er los. Jetzt wird ihm und seinen Abnehmern der Prozess gemacht.

Die Ermittlungen gegen einen Apotheker aus Ludwigshafen, der einem Darknet-Händler illegalerweise verschreibungspflichtige Medikamente geliefert haben soll, sind abgeschlossen. Das Landgericht Koblenz wird in Kürze über den Fall verhandeln.

Der Fall war kürzlich ans Licht gekommen, weil der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt gegen die sofortige Schließung seiner Apotheke durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) geklagt, aber verloren hatte. Das Landesamt hatte sich auf noch nicht abgeschlossene Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz für den Bereich Cybercrime und auf eigene Erkenntnisse berufen, denn bei Kontrollen in der Apotheke waren erhebliche hygienische Mängel im Labor und am Rezepturarbeitsplatz festgestellt worden. Nach Angaben des Landesamtes hat der Apotheker auch keine weiteren Rechtsmittel eingelegt.

Zehn Verhandlungstage geplant

Wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt, hat sie ihre Ermittlungen inzwischen abgeschlossen und Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Das wiederum teilt mit, dass der Prozess Anfang Mai beginnt und derzeit zehn Verhandlungstage bis Mitte Juni vorgesehen sind.

Die Vorwürfe gegen Apotheker und Darknet-Dealer wiegen schwer. Der Pharmazeut soll seit mindestens 2023 Opioide, Benzodiazepine, Schlafmittel sowie Schmerz- und Narkosemittel in großen Mengen verkauft haben, ohne dass dafür Rezepte vorgelegen hätten. Nach Angaben des Gerichts wird dem Pfälzer Apotheker ein Verstoß gegen den Paragrafen 95 des Arzneimittelgesetzes vorgeworfen: Illegaler Handel beziehungsweise Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Dealer sollen bewaffnet gewesen sein

Den übrigen Angeklagten werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angelastet, insbesondere illegaler Handel, Einfuhr, Ausfuhr und Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und dies gewerbsmäßig, was sich strafverschärfend auswirken kann. Außerdem geht es um den versuchten und vollendeten illegalen Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, aber auch um den illegalen gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge. Und schließlich wird den mutmaßlichen Dealern auch noch vorgeworfen, bewaffnet gewesen zu sein.

Aufgeflogen war das Geschehen im vergangenen Herbst. Da hatten die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, das Zollfahndungsamt Frankfurt und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass Spezialkräfte der Polizei und des Zolls am 9. September vier Haftbefehle in Ludwigshafen, Pforzheim und dem Enzkreis vollstreckt hätten. Alle vier Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden.

Umfangreiche Durchsuchungen

Anschließend seien in den genannten Orten sowie in Karlsruhe und Mannheim 14 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht worden. Die Fahnderinnen und Fahnder hätten rund zwei Kilogramm Kokain, etwa 15 Kilogramm Amphetamin, mehr als 500 Ecstasy-Tabletten, rund 4,5 Kilogramm Cannabis und über 7000 Stück verschreibungspflichtige Medikamente sichergestellt.

Außerdem beschlagnahmten die Einsatzkräfte rund 100.000 Euro Bargeld und sicherten illegale Onlineverkaufsplattformen samt zugehörigen Servern in Großbritannien und Finnland. Im Landkreis Vaihingen wurde eine Cannabisplantage mit 64 Pflanzen ausgehoben.

An dem Fall hatte eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Zoll und LKA schon seit Oktober 2023 gearbeitet, nachdem in Postsendungen illegale Betäubungsmittel und Arzneimittel aufgefallen waren. Als Haupttatverdächtigte hatte sie zwei 28- und 38-Jährige aus Pforzheim und Ludwigshafen ausgemacht, die im offenen sowie im verschlüsselten Teil des Internets, dem sogenannten Darknet, einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nachgegangen seien. Die Tatverdächtigen sollen hierbei arbeitsteilig und sehr konspirativ vorgegangen sein.

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