Reizgas RHEINPFALZ Plus Artikel Polizei schickt keine Rechnung für Einsätze an Schule

An der Ludwigshafener Schule gab es drei Einsätze wegen Reizgas.
An der Ludwigshafener Schule gab es drei Einsätze wegen Reizgas.

Drei Polizeieinsätze wegen Reizgas an der Karolina-Burger-Realschule plus in Ludwigshafen haben knapp 900 Euro gekostet. Die Verursacher müssen dafür nicht geradestehen.

Die Jugendlichen, die am 26., 27. und 28. Januar Reizgas im Treppenhaus der Schule versprüht und damit Dutzende Menschen verletzt haben sollen, sind als ein 14-Jähriger und ein 15-Jähriger identifiziert. Der Ältere ist polizeibekannt. Die Polizei hatte dann auch noch einen Hinweis zu einem 13-Jährigen bekommen, bei dem ebenfalls eine Dose mit Reizgas gefunden wurde.

Wie aus einer Antwort von Bildungsminister Sven Teuber (SPD) auf eine Anfrage von Jennifer Groß (CDU), Landtagsabgeordnete und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, hervorgeht, summierten sich die Personalkosten der Polizei auf 892,47 Euro. Doch diese Kosten müssen die Jugendlichen beziehungsweise ihre Eltern nicht erstatten. „Eine Gebührenerhebung für den Polizeieinsatz scheidet in Ermangelung eines einschlägigen Gebührentatbestandes aus“ , so der Minister.

Keine Rückforderung bei Echtalarm

Das Innenministerium in Mainz erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, in Ludwigshafen habe es sich um einen „Echtalarm“ gehandelt, das polizeiliche Einschreiten sei also objektiv notwendig gewesen. Damit scheide ein Gebührenbescheid aus.

Dasselbe gilt auch für die vom Bildungsministerium nicht bezifferten Kosten für Notarzt und Sanitäter, die sich um Schüler und Lehrer kümmern mussten. Die Abrechnung erfolge gemäß Rettungsdienstgesetz direkt zwischen den Sanitätsorganisationen und den Kostenträgern, insbesondere der Gesetzlichen Krankenversicherung. Angaben dazu lägen dem Ministerium nicht vor. Eventuelle Regressansprüche müssten die Kostenträger selbst gegenüber den Verursachern geltend machen. Stephan Theis, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst GmbH Vorderpfalz, bestätigt das. Nur ein böswilliger Fehlalarm wäre nicht bei den Kassen abrechenbar. Der Missbrauch von Notrufen stellt im Übrigen eine Straftat dar.

Auskunft nur in vertraulicher Sitzung

Die Abgeordnete Groß hatte auch danach gefragt, welche Maßnahmen Schule und Jugendamt gegenüber den beschuldigten Jugendlichen ergriffen haben. Dazu macht das Ministerium keine Angaben, unter anderem wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, letztlich also zum Schutz der Jugendlichen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. Ein Teil der Fragen könne daher nur in vertraulicher Sitzung eines Landtagsausschusses beantwortet werden. Bei anderen Fragen sei man schlicht nicht zuständig, beispielsweise bei der nach den Sanktionen des Jugendamtes Ludwigshafen. Außerdem wollte Groß noch erfahren, ob die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier den Verdienstausfall sowie die Behandlungskosten von zwei betroffenen Lehrkräften bei den zwei Schülern geltend mache. Dazu lägen noch nicht alle Informationen vor, antwortete das Ministerium. Manche Kosten werden den Verursachern also möglicherweise noch in Rechnung gestellt, und auch eine Bestrafung ist keineswegs ausgeschlossen.

Jennifer Groß bezeichnete die Antwort auf ihre Kleine Anfrage am Dienstag als „sehr unzureichend“. „Solchen Taten müssen Konsequenzen folgen. Einmal mehr scheut sich die Landesregierung durchzugreifen.“ Groß kündigt an, der Sache weiter nachzugehen.

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