Wahlausschluss RHEINPFALZ Plus Artikel Neustadter Gericht nicht für Fall Paul zuständig

Joachims Pauls Ausschluss von der Wahl in Ludwigshafen wird in Koblenz verhandelt.
Joachims Pauls Ausschluss von der Wahl in Ludwigshafen wird in Koblenz verhandelt.

Die Klage des AfD-Abgeordneten Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung bei der OB-Wahl in Ludwigshafen ist ans Verwaltungsgericht Koblenz abgegeben worden.

[Aktualisiert 24. April 15 Uhr]Das ist eine reine Formalie. Der Grund sei die fehlende örtliche Zuständigkeit. Wie das Neustadter Verwaltungsgericht am Freitag mitgeteilt hat, hat es diese Entscheidung (3 K 62/26.NW) am Mittwoch getroffen. Das sei nach Eingang der Klagebegründung am 30. März und Anhörung der Beteiligten geschehen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung in Koblenz gibt es noch nicht, und es sei auch noch keiner absehbar, so eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass laut Verwaltungsgerichtsordnung in allen Fällen, in denen der angefochtene Verwaltungsakt von einer Behörde erlassen werde, deren Zuständigkeit sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstrecke, das Verwaltungsgericht am Sitz oder Wohnsitz des Betroffenen zuständig sei.

VG Neustadt nur für Eilverfahren zuständig

Konkret geht es nun um eine Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) mit Sitz in Trier vom 23. Dezember 2025. Diese ist für ganz Rheinland-Pfalz und damit auch für alle Verwaltungsgerichtsbezirke zuständig. Die ADD hatte sich hinter die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen gestellt, Paul von der Wahl auszuschließen, weil es berechtigte Zweifel daran gebe, dass Paul jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde und weil Pauls Menschenbild nicht mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes übereinstimme.

Zwar hatte sich auch das Verwaltungsgericht in Neustadt schon mit dem Fall befasst, aber das war im Eilverfahren gegen den Wahlausschluss. Diese Entscheidung der Neustadter Richter war anschließend vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bestätigt worden. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten eine Beschwerde Pauls gegen diese beiden Entscheidungen nicht angenommen.

Das VG Neustadt erläutert, dass in Verwaltungsgerichtsverfahren die Beteiligten, anders als im Zivilprozess, keine Möglichkeit haben, die Zuständigkeit eines Gerichts zu verändern.

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