Rheinland-Pfalz
Nach Mordaufruf: Stadt lässt Aufenthaltsstatus von somalischer Influencerin prüfen
Die somalische Influencerin „Xidigta Jarmalka“ gerät zunehmend in den Fokus deutscher Behörden. Auf ihrem Tiktok-Account hatte die Frau im Jahr 2023 mehrfach zum Mord an verfeindeten Clan-Angehörigen aus ihrer Heimat Somaliland aufgerufen – einer seit den 1990er Jahren de facto unabhängigen Teilrepublik Somalias. Wie die Stadt Mainz heute auf Anfrage mitteilte, habe man Kontakt zum zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgenommen. Das BAMF ist deutschlandweit für die Erteilung (und auch das Widerrufen) eines Schutzstatus’ für Geflohene verantwortlich. Man sei aufgrund schriftlicher Anfragen von Medien und durch die Berichterstattung der RHEINPFALZ auf „Xidigta Jarmalka“ aufmerksam geworden, teilte ein Stadtsprecher darüber hinaus schriftlich mit. „Die anderen Behörden ermitteln, ohne uns darüber zu informieren. “ Bisher prüfte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz den Fall, wie es bereits vor einigen Wochen auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte.
In zwei Videos rief „Xidigta Jarmalka“ dazu auf, Nachbarn abzuschlachten und Fotos von deren Leichen zu machen. Recherchen dieser Zeitung legten nahe, dass „Xidigta Jarmalka“ zu diesem Zeitpunkt in Mainz mit einem Asyl- oder anderweitigen Schutzstatus lebte. Dies bestätigt die Stadt Mainz nun auf Anfrage dieser Zeitung. Die Influencerin besitze eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Sie sei als Flüchtling anerkannt und verfüge auch weiterhin noch über diesen Status.
Regelmäßig in die Heimat gereist trotz Flüchtlingsstatus
Gleichzeitig unternahm die Frau regelmäßig Reisen in ihre Heimatregion und trat dort sogar bei Veranstaltungen politischer Parteien auf. Ihr Engagement in Somaliland dokumentierte sie ausgiebig in den sozialen Netzwerken. Das Verhalten der Frau wirft zudem die Frage nach der Glaubwürdigkeit ihres Schutzbedürfnisses auf. Aufenthaltsrechtlich betrachtet sind Reisen ins Heimatland für Personen mit Geflüchtetenstatus mindestens kritisch zu bewerten. Mehr noch: Der Status kann von den deutschen Behörden entzogen werden, wenn sie über Reisen ins Heimatland Kenntnis erlangen. Dies ist im Fall von „Xidigta Jarmalka“ bislang offenbar noch nicht geschehen.
Der Neustadter Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, Dirk Herber (CDU), hat indes die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Berichterstattung dieser Zeitung konfrontiert. In einer kleinen Anfrage greift er jene Fragen auf, die sich auch im Laufe der Recherche gestellt haben. Darunter etwa, ob das möglicherweise strafrechtliche Verhalten der Influencerin dazu geführt habe, ihren Schutzstatus zu prüfen.
Herber äußert mit Blick auf den bisherigen Umgang mit „Xidigta Jarmalka“ vor allem Unverständnis. Wer zu Straftaten in seiner Heimat aufrufe, dessen Schutzstatus müsse umgehend geprüft werden, findet Herber: „Wir können nicht unsere freie Gesellschaft für jene hergeben, die unsere Werte nicht teilen.“ Herber möchte deshalb auch von der Landesregierung wissen, ob diese es für geboten sieht, den Aufenthaltsstatus der Influencerin aufzuheben.