Rheinland-Pfalz Nürburgring
Die Insolvenzverwalter des Nürburgrings dürfen sich, ebenso wie dessen Käufer Robertino Wild, Gesellschafter des Automobilzulieferers Capricorn, nur kurz über den EU-Entschluss freuen. Die Kommission bescheinigt ein rechtmäßiges Bieterverfahren, deshalb hafte der Erwerber nicht für die Rückzahlung der zu Unrecht geflossenen staatlichen Subventionen. Der im März geschlossene Kaufvertrag könnte damit gültig werden. Doch schon stehen Anwälte der unterlegenen Bieter in den Startlöchern, um vor Gericht zu ziehen. Das kann Jahre dauern. Wild, der für den Nürburgring mit seinem Privathaus und seiner Kunstsammlung haftet, ist nach unbestätigten Medienberichten die Finanzierung weggebrochen. Wenn dem so wäre oder ein Gericht die Entscheidung aufheben würde, würde der Nürburgring erneut ausgeschrieben. Dem Land Rheinland-Pfalz, das am Nürburgring auf Steuerzahlerkosten viel Beton verbaut hat, schreibt die Kommission ins Stammbuch, rund 500 Millionen Euro an Subventionen unrechtmäßig gezahlt zu haben. In dem Beschluss heißt es, „Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützen, sofern sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen. Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften.“ (kad)