Landtagswahl
Kommunale Finanzen: Der ewige Streit ums Geld
, „Wir können richtig Kommunalpolitik machen, das macht Spaß.“ Ein Satz, der nur in wenigen Gemeinderäten in Rheinland-Pfalz zu hören sein dürfte. Ausgesprochen wurde er bei der Etatberatung 2025 in Hütschenhausen, einer 4000 Einwohner zählenden Gemeinde im Kreis Kaiserslautern. Sie schreibt schwarze Zahlen, blickt positiv nach vorn, sieht aber keinen Grund für überbordenden Optimismus, was die Finanzen und damit die kommunale Selbstverwaltung betrifft.
Ortsbürgermeister ist seit der Wahl 2024 Achim Wätzold (CDU). „Ein erfolgreiches Jahr macht noch keinen Sommer“, fasst er seine Sicht zusammen. Die schwarzen Zahlen resultierten aus der Wirtschaftskraft des örtlichen Handwerks und der vergleichsweise niedrigen Verbandsgemeindeumlage. Umgekehrt würden deswegen die zweckfreien Zuweisungen vom Land angepasst, sprich: zurückgefahren. Trotzdem sei die Situation im Vergleich zu vielen anderen Kommunen derzeit angenehmer, weil sie etwas Handlungsfähigkeit ermögliche, ohne sofort befürchten zu müssen, ins Defizit zu rutschen.
Aufwand zu hoch
Allerdings ist sich Wätzold mit vielen seiner Amtskolleginnen und -kollegen einig. Auch Hütschenhausen wünscht sich eine finanzielle Grundausstattung durch das Land, die die Lust an der Kommunalpolitik, am Gestalten der unmittelbaren Heimat, dauerhaft sichert. Wie beim notwendigen Neubau einer Kindertagesstätte, trotz Förderung ein finanzielles Risiko. Oder das nachhaltige Energiemanagement bei gemeindeeigenen Gebäuden, wichtig für die Begegnung der Menschen. Hütschenhausen setzt da nun auf Photovoltaik, kann es sich zum Glück derzeit leisten, und senkt damit Energiekosten. Andere Kommunen seien schon damit am Ende ihrer Leistungskraft, so Wätzold.
Ein Dorn im Auge ist ihm, und auch dabei wird ihm kaum ein Amtskollege widersprechen, die Unzahl an Förderprogrammen und der damit verbundene Aufwand. Weil alles viel zu lange gedauert hätte, habe sich der Gemeinderat unlängst gegen die Mehrgenerationen-Variante bei einem Spielplatz ausgesprochen. „Es kann nicht sein, dass wir von 100 Prozent unserer Einnahmen gut zwei Drittel für Umlagen weggeben, vom Rest aber alle unsere Aufgaben erfüllen müssen“, so Wätzolds Appell an Bund und Land.
Widerstand formiert sich
Keine Lust mehr auf Appelle hatten 2023 die kommunalen Gremien in Freisbach (Kreis Südliche Weinstraße) sowie Oberstaufenbach und Bosenbach (Kreis Kusel). Sie warfen hin, was beim Land die Alarmglocken schrillen ließ. Für den Kreis Kusel gab es in der Folge eine Sonderregelung beim Grundsteuer-Hebesatz, Freisbach ist heutzutage Schwerpunktgemeinde, was zwar nicht mehr Geld bedeutet, aber bei der Dorferneuerung von Vorteil ist.
Ungeachtet dessen brodelt es weiter in den rheinland-pfälzischen Kommunen. Schon lange proben die Städte den Aufstand. So gehören etliche Städte aus Rheinland-Pfalz dem bundesweiten Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ an. Im Herbst 2025 legten zudem Hunderte rheinland-pfälzischer Ortsbürgermeister unter dem Motto „Jetzt reden wir – Ortsgemeinden stehen auf“ ein überparteiliches Forderungspapier vor. Denn trotz Entschuldungsprogrammen, zahlreicher Fördermöglichkeiten oder Sonderzahlungen des Landes an die Kommunen wird die Lage nicht besser.
Am Bedarf orientieren
So hatte der Kommunale Finanzreport der Bertelsmann-Stiftung 2025 „Knappe Kassen, große Aufgaben“ getitelt und vorgerechnet, dass die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Städte, Kreise und Gemeinden mit 588 Euro noch immer die vierthöchste aller Bundesländer ist, hinter Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt. Eine Empfehlung an die Länder zum kommunalen Finanzausgleich: „Ein bedarfsgerechteres System hätte den Vorteil, dass die Verteilung öffentlicher Mittel stärker die tatsächlichen Aufgabenbelastungen vor Ort berücksichtigt.“
Beliebt bei diesen tatsächlichen Aufgabenbelastungen ist der Spruch „Wer bestellt, bezahlt“, womit das Konnexitätsprinzip gemeint ist. Zwar ist es in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren rechtlich verankert und hat sich auch der Bund dazu bekannt. Da er aber keine direkten Beziehungen zu den Kommunen haben darf, gibt es kein Konnexitätsprinzip im Grundgesetz, sondern gilt die Landesregelung, was die Sache nicht unbedingt vereinfacht. Beim Land sind es Aufgabenbereiche wie Kindertagesbetreuung oder Öffentlicher Personennahverkehr. Beim Bund sind die immer weiter steigenden Sozialausgaben ein Beispiel, oder aber der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler, bei denen er aber nur 70 Prozent der Kosten übernimmt.
Land befürchtet Unheil
Hinzu kommt ein ganz neues Beispiel, der vom Bund geplante Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete vom Bürgergeld zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Käme das Gesetz wie aktuell geplant, würde es Land sowie kreisfreie Städte und Landkreise stark belasten. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium rechnet mit mindestens 96 Millionen 2026 und 327 Millionen Euro 2027, Tendenz steigend und ohne Verwaltungskosten.
Hinzu käme, dass Städte und Kreise unterschiedlich stark belastet würden, weil die regionale Verteilung der Ukrainer noch immer sehr unterschiedlich ist. Einen Mehrwert erkennt das von den Grünen geführte Integrationsministerium nicht, befürchtet aber, dass der Bund nicht alles übernimmt. Der Bund wolle sich nur auf Kosten von Ländern und Kommunen entlasten. Deshalb will sich das Ministerium im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf abgelehnt wird.
Indirekte Schuldenbremse
Während Bund und Land Schuldenbremsen für ihre Haushalte eingeführt haben, können das die Kommunen nicht. Sie sind aber zum Haushaltsausgleich verpflichtet, was die Verschuldung indirekt begrenzen soll. Dieser Ausgleich aber hat jahrzehntelang kaum eine Rolle gespielt. In der Folge stiegen die kommunalen Liquiditätskredite, damit Pflichtaufgaben bezahlt werden konnten, ins Unermessliche.
Erst in jüngerer Zeit übernahm das Land einen Teil dieser Schulden. Gleichzeitig hat die Genehmigungsbehörde auf Anweisung des Innenministeriums die Zügel angezogen, lehnt defizitäre Haushalte ab und fordert die Kommunen auf, zu sparen und eigene Einnahmen, wie über Grund- und Gewerbesteuer, zu erhöhen. Wer seinen Haushalt nicht genehmigt bekommt, ist de facto handlungsunfähig. Angesichts der Tatsache, dass das Land Anfang 2025 über vier Milliarden Euro an Rücklagen auswies, kam das nicht gut an.
Reichen die Finanzspritzen?
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben CDU und SPD zwar das Ziel mehr Finanzautonomie für die Kommunen festgehalten, was genau passieren soll, ist aber offen. Zwar gab es Ende 2025 erste Gespräche mit den Ländern, diese wurden dann aber auf Frühjahr 2026 vertagt. Allerdings fließen 4,8 Milliarden Euro aus dem Sonderprogramm für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz nach Rheinland-Pfalz, wovon die Kommunen mit 2,9 Milliarden Euro profitieren sollen.
Das Land selbst schießt nicht zweckgebundene 600 Millionen Euro aus seinen Rücklagen in ein Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“, um die Finanznot der kreisfreien Städte und Landkreise 2025 und 2026 zu überbrücken. Hinzu kommen mit einer Laufzeit von zwölf Jahren weitere 600 Millionen Euro für neue Projekte in den Bereichen Bildung, Klima und Infrastruktur, also von der Turnhalle bis zur Straße. Dabei müssen die Kommunen keinen Eigenanteil erbringen, wie es sonst Voraussetzung ist.
Aussagen bleiben vage
Diese Punkte umfasst auch das Wahlprogramm der SPD für die Landtagswahl am 22. März. Ansonsten bleibt es mit Blick auf die Kommunen vage. Wie bei allen anderen geht es um eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zugunsten einer größeren Autonomie, verbunden mit Bürokratieabbau. Was all das aber in der Praxis heißen soll, darüber wird seit über zwei Jahrzehnten diskutiert. Auch etliche Gerichtsurteile und Gutachten zugunsten der Kommunen haben daran bislang nichts geändert.
So liegt auf der Hand, dass aus Sicht der Kommunen das bislang Geplante nicht ausreichen wird und sie ihre Forderung, eine dauerhafte Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung zu finden, aufrechterhalten. Oder, wie es Moritz Petry, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds formuliert: „Ich hoffe, dass der Wahlkampf und die sich daran anschließenden Koalitionsgespräche dabei helfen, dass alle kandidierenden Parteien die Rettung der Kommunen an erster Stelle platzieren.“
Serie
Am 22. März ist Landtagswahl. Was sind die drängendsten Probleme, um die sich die neue Landesregierung kümmern muss? Wo sind Entwicklungen falsch oder nicht optimal verlaufen? Diese RHEINPFALZ-Serie beleuchtet die Baustellen der Landespolitik. Bisher erschienen: „Die Rechnung geht nicht auf“ zum Thema Pflege am 10. Januar, „Der Bildungsschock aus der Pfalz“ am 16. Januar, „Geflüchtete: So ist die Lage im Land“ zum Thema Asylbewerber am 26. Januar.