Rheinland-Pfalz Kommentar: Formelhaft

Schüler und Elternvertreter stoßen sich an der neuen Umrechnungsformel, die ihnen die geänderte Prüfungsordnung beschert hat: Nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz sind für die Qualifikation zum Abitur 40 Ergebnisse einzubringen. Rheinland-Pfalz schreibt aber 44 Ergebnisse vor. Damit das Endresultat bundesweit vergleichbar bleibt, wird die Anzahl der gesammelten Punkte mit der Formel um rund neun Prozent gekürzt. Das ist plausibel, auch andere Bundesländer verfahren so. Aber das Konstrukt macht die Endabrechnung unnötig kompliziert. Dass die Formel – über die erforderliche Gewichtung hinaus – zu Punktabzügen führen kann, wie Elternvertreter behaupten, ist dagegen nicht nachzuvollziehen. Zumindest derzeit nicht. Da verkämpft sich der Landeselternbeirat an der falschen Stelle. Denn zu anderen Punkten der neuen Prüfungsordnung würden sich durchaus Fragen aufdrängen: Wieso ändert das Bildungsministerium die Regeln, ohne die Auswirkungen zu überprüfen? Wieso werden die Schüler nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausreichende Leistungen alleine nicht genügen, um zum Abitur zu kommen? Und wie passt der pädagogische Anspruch der MSS, Schüler auf das wissenschaftliche Arbeiten an den Unis vorzubereiten, mit der Abwertung der Facharbeit zusammen? Wenn Eltern- und Schülervertreter dies nicht hinterfragen, dann müssen jetzt die Bildungspolitiker der Landtagsfraktionen nachhaken. Anlass dazu gibt es.

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