Südwest RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Post Covid ist eine Schwerbehinderung

Sogar eine milde Coronainfektion kann eine Schwerbehinderung auslösen.
Sogar eine milde Coronainfektion kann eine Schwerbehinderung auslösen.

Wer nur mild Corona hatte, aber unter dem Post-Covid-Syndrom leidet, kann schwerbehindert sein. Ein Behinderungsgrad von 30 reicht nicht.

Das hat das Sozialgericht Speyer jetzt festgestellt (Aktenzeichen S 12 SB 318/23). Im vorliegenden Fall hatte sich der heutige Mittfünfziger im März 2021 mit dem Coronavirus angesteckt. Obwohl er nur leicht erkrankte, leidet der Mann aus Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) bis heute unter den Folgen. Bei ihm ist ein Post-Covid-Syndrom mit Erschöpfungszuständen und psychischen Problemen in Form von Konzentrations-, Wortfindungs- und Gedächtnisstörungen sowie phobischem Schwankschwindel diagnostiziert worden. Das heißt, dass ihm bei psychischer Belastung schwindelig wird. Die Speyerer Richter haben festgestellt, dass der Kläger seit seiner Covid-19-Infektion seine Tage – überwiegend ruhend und sozial zurückgezogen – zu Hause verbringe.

Von Long Covid spricht man, wenn Beschwerden nach einer Coronaerkrankung drei Monate lang anhalten; wenn es noch länger dauert, spricht man von Post Covid. Im vorliegenden Fall kann der Mann seit März 2021 nicht mehr arbeiten. Ihm ist daher eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt worden.

Nur ein kleiner Pauschalbetrag

Der Mann beantragte beim Landesamt für Soziales einen Behindertenausweis. Das legte einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 fest, die es beispielsweise auch bei Adipositas (Fettleibigkeit) gibt. Das bedeutet, dass er bei seiner Steuererklärung einen Pauschalbetrag von 620 Euro geltend machen und nur schwerer gekündigt werden kann. Aber er hätte dann noch keinen zusätzlichen Urlaub beantragen, nicht kostenlos mit dem Nahverkehr fahren und auch nicht früher in Rente gehen können. Schwerbehinderung mit diesen Entlastungen beginnt ab einem GdB von 50.

Der Pfälzer legte Widerspruch ein, hatte damit aber zunächst keinen Erfolg. Deshalb klagte er vor dem Sozialgericht Speyer und beantragte die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Das Gericht ließ ein neurologisches Gutachten erstellen und verurteilte das Land zur Feststellung eines Grades der Behinderung von 50.

Blick in Tabelle reicht

Das Sozialgericht bezog sich bei seiner Entscheidung auf den Gutachter. Der Mann leide nicht an einer psychischen Erkrankung, wie zum Beispiel einer Depression, sondern an einer organisch bedingten Folgeerkrankung der Coronainfektion. Sehr detaillierte Anhaltspunkte dafür, welche Krankheit welchem Behinderungsgrad zuzuordnen ist, liefert die „Verordnung zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes“, kurz: die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Weil das Post-Covid-Syndrom in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen noch nicht aufgeführt ist, aber die verschiedenen Symptome, die als Post-Covid-Syndrom zusammengefasst sind, am ehesten mit denen des Chronischen Fatigue-Syndroms (Chronische Erschöpfung, CFS) verglichen werden könnten, müssten sie auch so behandelt werden, befanden die Speyerer Richter.

Hunderttausende Patienten

An CFS haben nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS vor Corona etwa 250.000 Menschen in Deutschland gelitten, seit der Pandemie sind es doppelt so viele. Laut Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren es 2023 sogar 620.000 Kranke, und der Sozialverband VdK geht unter Berufung auf einen Mediziner des Uniklinikums Jena sogar von 2,5 Millionen aus. CFS-Patienten leiden an ausgeprägter Schwäche, Muskelschmerzen, grippalen Symptomen und einem schlechten Allgemeinzustand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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