Ludwigshafen / Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: OB-Wahl ohne AfD-Kandidat Joachim Paul

AfD-Landtagsabgeordneter Jochim Paul: Der Koblenzer will Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen werden – der Wahlausschuss hat
AfD-Landtagsabgeordneter Jochim Paul: Der Koblenzer will Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen werden – der Wahlausschuss hat ihn ausgeschlossen. Mit seiner Beschwerde dagegen ist Paul erst einmal gescheitert.

Es bleibt dabei: Der AfD-Politiker Paul darf nicht bei der OB-Wahl in Ludwigshafen antreten. Inhaltlich hat sich das Gericht nicht mit den Argumenten befasst.

So schnell war nicht mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt gerechnet worden. Doch die Zeit drängt. In weniger als vier Wochen bestimmen die Wähler und Wählerinnen in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz, wer im Rathaus den Sessel der noch amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) einnimmt. Das 62-jährige frühere SPD-Mitglied hatte entschieden, nach acht Jahren als OB in Ludwigshafen nicht mehr antreten zu wollen. Sie begründete diese Entscheidung mit zu viel Bürokratie und persönlichen Anfeindungen sowie mangelnden finanziellen Spielräumen der Kommunen – und war deswegen auch aus ihrer Partei ausgetreten.

Noch ist sie Chefin des Wahlausschusses ihrer Stadt. Der hatte Anfang August mehrheitlich entschieden, von den zuletzt fünf Kandidaten, die sich um das Amt bewerben wollen, bleiben vier übrig: der Ludwigshafener BWL-Professor Klaus Blettner, gemeinsamer Kandidat von CDU und FWG, sowie Jens Peter Gotter für die SPD, Martin Wegner als parteiloser Kandidat (trotz seiner Mitgliedschaft in der SPD) sowie Michaela Schneider-Wettstein für die Partei Volt. Nicht zugelassen wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul, aktuell stellvertretender Vorsitzender der Fraktion seiner Partei im Stadtrat von Koblenz. Begründet hatte dies der Wahlausschuss mit Zweifeln an Pauls Verfassungstreue.

Formale, keine inhaltliche Auseinandersetzung

Dagegen hatte der 55-Jährige aus Koblenz Beschwerde eingelegt beim Verwaltungsgericht in Neustadt. Der Wahlausschuss sei nicht befugt, dies inhaltlich zu prüfen, so Paul, im Übrigen bestünden keine Zweifel an seiner Verfassungstreue. Der AfD-Politiker, der im Landtag bekannt ist für seine scharfen Reden, ist nun gerichtlich in erster Instanz gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat mit seinem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass der Eilantrag Pauls gegen dessen Ausschluss unzulässig sei. Der Beschluss bedeutet in erster Linie eine formale und zeitlich bedingte, keine inhaltliche Auseinandersetzung.

In der Logik des Gerichts heißt das, dass die Wahl ohne Paul erfolgt und er diese danach anfechten kann. Dem übergangenen Wahlbewerber könne, so die Behörde, „zugemutet werden, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die von ihm beanstandete Wahl stattgefunden habe“. Ein offensichtlicher Fehler des Wahlverfahrens sei nicht zu erkennen. Gleichwohl zitiert das Gericht offenbar aus der Begründung des Wahlausschusses, die offensichtlich auf dem Bericht des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beruht.

„Gegen den liberalen Verfassungsstaat“

Danach unterhalte und verstetige Paul aktiv Beziehungen über das sogenannte Quartier Kirschstein in Koblenz zur „Neuen Rechten“, lehne die grundlegenden Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ab und stehe nach – „jedenfalls nicht willkürlicher – Einschätzung des Innenministeriums in Widerspruch zum freiheitlichen Wesen des Grundgesetzes“, heißt es. „Bereits im Sommer 2023 trat demnach der Rechtsextremist Martin Sellner auf seiner ,Remigrations-Tour’ im Quartier Kirschstein auf und präsentierte seine sogenannten Remigrationspläne einem breiten Publikum.“

Ob die Zweifel des Wahlausschusses an Pauls Verfassungstreue ausreichend sind, bedürfe jedoch einer umfangreichen Prüfung, schreibt das Gericht. Und ob die nächsthöhere Instanz dies tut, bleibt abzuwarten. Denn Paul hat bereits angekündigt, beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Beschwerde gegen die Entscheidung aus Neustadt einlegen zu wollen.

Paul: „Ministerium schaltet Konkurrenz aus“

In einer ersten Reaktion sagte Paul gegenüber der RHEINPFALZ, dass die Demokratie durch den Beschluss schweren Schaden nehme. „Für die Zukunft bedeutet das, dass ein Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Inlandsgeheimdienst politische Konkurrenz ausschalten kann. Dieses Beispiel könnte Schule machen“, so Paul. Das sei alles im Zusammenhang mit der Landtagswahl im März 2026 zu sehen.

Innenminister Michael Ebling (SPD) indes begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sprach von einer wehrhaften Demokratie. „Menschen, die nicht die Gewähr dafür bieten, fest auf dem Boden unserer Verfassung zu stehen, haben in öffentlichen Ämtern nichts verloren.“ Ebling zog auch einen Vergleich mit der NPD. Damit werde, so der Minister, „nach dem Ausschluss eines NPD-Bewerbers im Jahr 2011, nunmehr zum zweiten Mal in Rheinland-Pfalz ein Wahlvorschlag wegen Zweifeln an der Verfassungstreue zurückgewiesen und dieses Vorgehen gerichtlich bestätigt“.

Im Februar war Paul bei den Landratswahlen des Rhein-Pfalz-Kreises angetreten. Er erreichte im ersten Durchgang 19,5 Prozent der Stimmen und verpasste damit die Stichwahl. Die Stadt Ludwigshafen hat angekündigt, die Stimmzettel für die OB-Wahl nun ohne den AfD-Politiker drucken zu lassen.

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