Rheinland-Pfalz Flughafen Zweibrücken
Die Position der EU ist seit Juli bekannt, seit gestern ist sie offiziell: Das Land habe dem Flughafen Zweibrücken unzulässige Geldspritzen gegeben. Seit dem Jahr 2000 seien unerlaubte Investitions- und Betriebsbeihilfen in Höhe von 47 Millionen Euro geflossen, die nun zurückgezahlt werden müssen. Die Begründung: Der Flughafen Zweibrücken sei nur 40 Kilometer vom Saarbrücker Flughafen entfernt. Dieser sei seit Jahrzehnten in Betrieb, sei aber weder ausgelastet noch in der Gewinnzone gewesen, als Zweibrücken den Betrieb aufgenommen habe. Die Regeln des Binnenmarktes ließen nicht zu, in einer Region neben einer bestehenden unrentablen Infrastruktur einen weiteren defizitären Flughafen mit Staatsgeld zu unterstützen. Die EU-Kommission hatte diese Entscheidung bereits im Juli der Landesregierung angekündigt. Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) war damals davon ausgegangen, dass die Kommission die Rückzahlung von bis zu 56 Millionen Euro verlangen könnte. Ob überhaupt etwas zurück in die Landeskasse fließen wird, ist mehr als fraglich. Der defizitäre Flughafen hat kein Geld und deshalb Insolvenzantrag gestellt. Gestern hat das Amtsgericht Zweibrücken das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist unterdessen auf der Suche nach einem privaten Investor, um den Flugbetrieb in Zweibrücken doch noch zu retten. Er hat die Hoffnung, dass ein potenzieller Investor nicht mit der Rückzahlung unerlaubter Beihilfen belastet würde. Diese Frage ließ die Kommission gestern unbeantwortet. Eine andere Entscheidung ist hingegen gefallen: Vergünstigungen, die der Flughafen Zweibrücken den Fluggesellschaften Tuifly, Germanwings und Ryanair gewährte, waren unerlaubte Beihilfen. Die Airlines müssen zusammen 1,9 Millionen Euro zurückzahlen. Der Flughafen Saarbrücken hingegen ist genau wie der Hahn aus dem Schneider. Die Kommission hat die von 2000 bis 2012 geflossene staatliche Unterstützung rückwirkend gebilligt. Ebenso blieben Vergünstigungen für die Fluggesellschaft Air Berlin unbeanstandet. Die Begründung: Der Saar-Flughafen sei seit Jahrzehnten in Betrieb und fördere die regionale Verkehrsanbindung. (nob)