Fragen und Antworten
Bistum Speyer: Rotstift bei katholischen Kitas
Woher kommt die Vorgabe?
Der Diözesansteuerrat, der für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan sowie die Jahresrechnung der Diözese zuständig ist, hat das Einsparziel vorgegeben: Der Haushalt des Bistums soll bis zum Jahr 2030 nachhaltig ausgeglichen (also ohne Defizite) sein. Heißt, die Ausgaben werden bis zum Jahr 2030 um 30 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Grund: Dem Bistum drohe eine Zahlungsunfähigkeit, sollte es den finanziellen Handlungsspielraum auf Dauer überschreiten. Der Haushalt 2022 sieht Ausgaben in Höhe von rund 169 Millionen Euro vor. Dem stehen Einnahmen von etwas mehr als 156 Millionen Euro gegenüber. Der Fehlbetrag von mehr als zwölf Millionen Euro soll durch Rücklagen ausgeglichen werden.
Was erfordert den strikten Sparkurs?
Das Bistum Speyer verzeichnete im vergangenen Jahr noch knapp 483.000 Mitglieder. Nach Prognosen könnte die Anzahl der Katholikinnen und Katholiken in der Pfalz und der Saarpfalz bis zum Jahr 2060 um 54 Prozent zurückgehen – durch demografische Faktoren, die geringere Anzahl von Taufen sowie durch Austritte (2021: 7579). Das bedeutet immer weniger Kirchensteuereinnahmen. Ein weiteres Problem: Bis 2030 wird die Anzahl der Mitarbeitenden in der Seelsorge – derzeit 424 Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferenten – um etwa 40 Prozent sinken.
Welche Kriterien gelten?
Das Bistum führt einen „Strategieprozess“, um neue Ideen und Strukturen für Seelsorge und kirchliches Leben zu entwickeln. Stichworte sind: sich als Kirche in aktuelle, gesellschaftspolitische Diskussionen einzubringen; an einer Gesellschaft mitzuwirken, „die die Würde des Menschen in allen Lebenssituationen und Lebensphasen in den Mittelpunkt stellt“; sich stärker in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu engagieren; Mitwirkung, Gleichberechtigung und Gewaltenteilung zu fördern. Diese Kriterien sollen Grundlage für die Haushaltsplanung sein.
Gibt es konkrete Einsparziele?
Ein Lenkungskreis hat ein Konzept erarbeitet, das zehn Aufgabenbereiche von Caritas, Domkapitel bis Pfarreien und Schulen nach den Kriterien bewertet und Sparvorschläge gemacht hat.
Wo soll der Rotstift am stärksten angesetzt werden?
Bei den Kindertagesstätten sollen statt der 18 Millionen, die jährlich im Haushalt vorgesehen sind, nur noch zehn Millionen Euro eingestellt werden. Das ist eine Reduzierung von 46 Prozent. Derzeit gibt es im Bistum 235 katholische Kitas mit insgesamt 16.000 Plätzen. Wie viele von ihnen in katholischer Trägerschaft bleiben – mindestens eine pro Pfarrei – hänge von den Finanzierungsverhandlungen ab, heißt Zuschüssen der Kommunen, so das Bistum. Seit Juli 2021 gilt das neue Kita-Gesetz im Land, bis heute ist die Finanzierung mit den Kirchen nicht geregelt. Alle katholischen Kitas sollen darüber hinaus unter eine gemeinsame Trägerschaft gestellt werden, um die Pfarreien, Träger der Einrichtungen, zu entlasten.
Bleiben Tagungshäuser erhalten?
Im Bereich Erwachsenenbildung und Tagungshäuser sollen 1,7 Millionen oder 34 Prozent eingespart werden. Dabei sollen die Bistumshäuser Maria Rosenberg (Geistliches Zentrum), Christophorushaus (Jugend) in Bad Dürkheim und Priesterseminar St. German in Speyer (Aus- und Weiterbildung) erhalten bleiben. Sie müssen aber effizienter wirtschaften. Das Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen als Sitz der katholischen Akademie und der Familienbildung erhält weiter Zuschüsse. Über den freiwilligen Zuschuss an das Neustadter Herz-Jesu-Kloster (160.000 Euro pro Jahr) soll neu verhandelt werden. Die katholische Erwachsenenbildung in Ludwigshafen und Pirmasens soll bestehen bleiben. Auch im Bereich Schulen und Hochschulen sollen 34 Prozent gekürzt werden.
Müssen die Pfarreien auch sparen?
Statt 55,5 Millionen Euro soll es künftig jährlich nur noch 42,7 Millionen Euro geben, also 12,8 Millionen oder 23 Prozent weniger. Sparpotenzial sieht man darin, sich von Gebäuden zu trennen – einschließlich Kirchen. So lautet ein Vorschlag: nicht mehr in jeder Gemeinde ein Pfarrheim, sondern nur noch eines pro Pfarrei.
Wie geht es weiter?
Die Mitglieder der Diözesanversammlung sollen bis 24. Oktober sogenannte Resonanzbögen ausfüllen, auf denen Sie Prioritäten verschieben können. Diese Bögen werden mathematisch und inhaltlich ausgewertet. Über das Ergebnis soll Anfang November abgestimmt werden.
Wer entscheidet am Ende?
Die Diözesanversammlung gibt ein Votum an Bischof Karl-Heinz Wiesemann, an das der sich – sofern dem keine „übergeordneten Gründe“ entgegenstehen – halten will.