Südwest Behandlungsfehler: Dienst meldet 126 Fälle im vergangenen Jahr

Alljährlich gibt es eine Statistik zu Behandlungsfehlern.
Alljährlich gibt es eine Statistik zu Behandlungsfehlern.

Der Medizinische Dienst in Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr 126 Behandlungsfehler bei Patienten registriert. 466 Fälle wurden überprüft, bei 27,1 Prozent davon bestätigte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wie eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes in Alzey mitteilte.

In 93 Fällen, also jedem fünften untersuchten Fall, war der Behandlungsfehler demnach ursächlich für den Schaden. Nur in diesen Fällen hätten Betroffene auch Aussicht auf Schadenersatz. Bei mehr als 70 Prozent der untersuchten Fälle hätten Gutachter dagegen keinen Behandlungsfehler feststellen können. Die Zahlen spiegeln nach Angaben des Medizinischen Dienstes nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese bei der Behandlung in Deutschland nicht zentral erfasst würden.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten setze sich der Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und eine systematische Verbesserung der Patientensicherheit ein, so die Sprecherin. Im Fokus stünden dabei besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Behandlungsfehler. Dazu zählten etwa die Verwechslung von Patienten, die Verwechslung von Medikamenten oder die Verwechslung von Körperseiten bei Eingriffen. Hinzu komme im Körper zurückgebliebenes Operationsmaterial.

Meldepflicht gefordert

Für solche Fehler sollte aus Sicht des Medizinischen Dienstes eine Meldepflicht eingeführt werden: Daraus könne man systematisch Präventionsmaßnahmen ableiten und die Patientensicherheit verbessern, sagte Vorstandsvorsitzender Jürgen Koehler. Solche Fehler zeigten etwa, dass Sicherheitsvorkehrungen, wie Checklisten und Markierungen von Patienten vor Eingriffen, nicht angewendet würden, hieß es weiter.

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er überprüft die Qualität in Pflegeheimen und Krankenhäusern und ist für Einzelfallbegutachtungen von Versicherten zuständig. Er rät Betroffenen, sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler erst an ihre Krankenkasse zu wenden. Diese könne den Medizinischen Dienst anweisen, ein Gutachten zu erstellen, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht habe. Das sei für den Versicherten kostenfrei. lrs

x