Kaiserslautern Austauschpflicht treibt Ofen-Nachfrage: Ausnahmen möglich
Um die Schadstoffbelastung in der Luft zu reduziere, müssen seit dem 1. Januar 2021 Besitzer von alten Kamin- und Kachelöfen diese austauschen oder sanieren. Demnach müssen Öfen, die mit festem Brennstoff wie etwa Holz heizen und zwischen 1985 und 1994 in Betrieb genommen wurden, entweder stillgelegt oder nachgerüstet werden.
In Rheinland-Pfalz sei das Problem der stillgelegten Öfen eher gering, sagte Villmann. Viele Besitzer hätten sich bereits auf den Wechsel eingestellt und bereits einen neuen Kamin gekauft. Wer nicht wählerisch sei, könne aktuell noch einen Ofen online oder im Baumarkt kaufen. Villmann empfiehlt jedoch, sich vor dem Kauf vom Schornsteinfeger über die Schornsteinhöhe beraten zu lassen.
Angesichts der Gasmangellage und langen Lieferzeiten von Filtern hatten Bundesländer wie Niedersachsen Haushalten erlaubt, stillgelegte Öfen wieder in Betrieb nehmen. Nach Angaben des Umweltministeriums sind auch in Rheinland-Pfalz ähnliche Ausnahmen möglich. Trotz der anstehenden Stilllegung und Nachrüstung könne beim Ausfall einer Rohstoffversorgung ein Ofen weiter betrieben werden, wenn es keine andere Möglichkeit der Wärmeversorgung gebe, sagte ein Ministeriumssprecher. Dabei sollten nur zugelassene Brennstoffe wie Pellets oder Scheitholz verwendet werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde zu beantragen.