Bestattungen RHEINPFALZ Plus Artikel Alle Fraktionen im Norden wollen die Reerdigung

In einer umgenutzten Kapelle steht der „Kokon“ genannte Behälter für die Reerdigung von Toten – noch ohne Deckel.
In einer umgenutzten Kapelle steht der »Kokon« genannte Behälter für die Reerdigung von Toten – noch ohne Deckel.

In Schleswig-Holstein wird die sogenannte Reerdigung aller Wahrscheinlichkeit nach als dritte Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung eingeführt.

Am vergangenen Freitag haben die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gemeinsam einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Die Reerdigung ist eine Art Kompostierung in einem geschlossenen Behälter, der Kokon genannt wird. Darin wird ein Leichnam auf Heu gebettet und zersetzt sich in etwa 40 Tagen unter kontrollierten Bedingungen zu Humus. Das Institut für Rechtsmedizin der Uni Leipzig hat die Reerdigung wissenschaftlich begleitet und positiv bewertet.

„Selbstbestimmung ernst nehmen“

Stellvertretend für alle Fraktionen warb der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Kiel, Heiner Garg, für den Vorschlag. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt „hin zu einem liberaleren und moderneren Bestattungsrecht“. Aufgabe des Gesetzgebers sei es, den Wunsch der Menschen nach individuellen Bestattungsformen und „nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen und dafür einen würdevollen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen“. Der Landtag in Kiel wird sich in der ersten Maiwoche in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen. Er hatte bereits fraktionsübergreifend dafür gestimmt, neue Bestattungsarten erproben zu lassen.

Trotz des selbsterklärten Ziels, Rheinland-Pfalz das modernste Bestattungsgesetz zu geben, hatte das Gesundheitsministerium unter Clemens Hoch (SPD) die Reerdigung nicht nur abgelehnt, sondern als Störung der Totenruhe bezeichnet, weil der Kokon sanft hin und her gewiegt wird. Interesse an der Reerdigung gibt es auch in Rheinland-Pfalz. Die kann man zwar auch in zwei dafür umgenutzten Kapellen in Mölln und Kiel (beide Schleswig-Holstein) vornehmen lassen, aber dann muss die entstehende Erde auch dort bleiben.

Verfahren hat sich bewährt

Nach Angaben der Anbieter wurden seit Beginn einer Pilotphase im Februar 2022 bereits mehr als 70 Reerdigungen abgeschlossen. Dass Verstorbene aus 14 Bundesländern in Schleswig-Holstein reerdigt worden seien, zeige das bundesweite Interesse an der Bestattungsalternative. Pablo Metz, Geschäftsführer des Unternehmens „Meine Erde“, wertet den fraktionsübergreifenden Antrag zugunsten der Reerdigung als Anerkennung der sorgfältigen Arbeit, die in dem Modellprojekt zur Erprobung des Verfahrens in Norddeutschland geleistet worden sei.

Inzwischen erwägt auch Hamburg auf Vorschlag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Einführung der Reerdigung, wie unter anderem das katholische Medium „Domradio“ aus Köln berichtet. Es hebt unter anderem den ökologischen Aspekt des Verfahrens mit weniger CO2-Ausstoß als bei der Kremation hervor.

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