Wahlausschluss
ADD: Joachim Pauls Menschenbild nicht mit Grundgesetz in Einklang
[Aktualisiert: 18:30 Uhr]Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als obere Kommunalaufsichtsbehörde hat am Dienstagnachmittag mitgeteilt, dass die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, Paul nicht zur Wahl zuzulassen, rechtmäßig gewesen sei.
Der Wahlausschuss der Stadt hatte bezweifelt, dass Paul die Wählbarkeitsvoraussetzungen laut Gemeindeordnung erfüllt. Er biete nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Paul hatte sich im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz gewandt. Beide kamen zum Schluss, dass die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich fehlerhaft war. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten eine Beschwerde Pauls gegen die beiden Entscheidungen nicht angenommen.
Im August hatte sich Paul mit Vertretern der Trump-Administration in den USA getroffen und um Unterstützung bei seiner Kandidatur gebeten.
Pauls Überzeugen widersprechen Menschenwürde
Die ADD hat nach eigenen Angaben die Entscheidung des Wahlausschusses nun umfassend geprüft und bestätigt. Der Wahlausschuss habe die gesetzlichen Normen korrekt angewendet. Insbesondere ergäben sich aus der Gesamtschau begründete Zweifel daran, dass Paul jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde. Die Kommunalaufsicht habe auch die besondere Bedeutung des passiven Wahlrechts berücksichtigt. Das Recht, sich in ein Amt wählen lassen zu können, ist im Grundgesetz verankert und genießt daher einen hohen Schutz.
Die Kommunalaufsicht hält fest, dass bei Paul ein Menschenbild ersichtlich werde, das mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen sei. Die aus seinen Veröffentlichungen und Veranstaltungen zutage tretenden Überzeugungen widersprächen der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip diametral.
Paul fällt bei Faktencheck auf
Paul wird im Verfassungsschutzbericht des Landes genannt. Er habe sein Wahlkreisbüro in Koblenz zu einer „bedeutenderen Veranstaltungs- und Vernetzungsörtlichkeit“ ausgebaut, in der unter anderem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner aufgetreten sei.
Paul ist auch gerade wieder bei einem Faktencheck des Recherchenetzwerks Correctiv aufgefallen. Das hat ein im Internet, unter anderem auf X, geteiltes Video analysiert, das angeblich einen Sturm des Weihnachtsmarkts in Mainz zeigen soll, bei dem Muslime den islamischen Dschihad ausgerufen hätten. Tatsächlich zeigt das Video laut Correctiv eine Freudenfeier von Syrern in Mainz am Jahrestag des Sturzes des Assad-Regimes. Die Versammlung auf dem Gutenbergplatz vor dem Staatstheater sei angemeldet gewesen und friedlich verlaufen, hatte die Polizei bestätigt. Laut Correctiv hat Joachim Paul das Video auf Instagram und Facebook mit den Schlagworten „Remigration“ und „Stadtbild“ geteilt.
Paul beschimpft Innenminister
Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann Paul innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Paul sagte am Abend auf Anfrage der RHEINPFALZ dass er die ADD-Entscheidung noch nicht gekannt, wohl aber damit gerechnet habe. Die Kommunalaufsicht ADD sei „ganz nah dran am rot geführten Innenministerium“ und der bisher rot geführten Stadt Ludwigshafen. Er habe sich auf einen langen Rechtsweg eingestellt und werde sowohl die Hauptsacheverfahren weiter betreiben, als auch „auf die europäische Gerichtsebene gehen“. Er sei optimistisch, dass festgestellt werde, dass ihm die politische Konkurrenz nicht das passive Wahlrecht nehmen dürfe nur aufgrund von 16 Punkten, die ein „Innenminister-Darsteller“ – gemeint ist Michael Ebling (SPD) – gegen ihn zusammengetragen habe. Über Wahlen müssten die Bürger entscheiden, nicht Parteisoldaten.
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz hatte in einem Schreiben 16 Punkte zusammengetragen, die gegen Paul sprechen. Ebling hatte dies im Innenausschuss des Landtags verteidigt. Der Verfassungsexperte Professor Hubert Kleinert hatte im RHEINPFALZ-Interview Zweifel am Ausschluss Pauls von der OB-Wahl geäußert und dies mit dem hohen verfassungsrechtlichen Rang des passiven Wahlrechts begründet.