Ratgeber Drei gängige Betrugsmaschen im Netz

Mit immer wieder neuen Maschen versuchen Betrüger, Menschen im Netz zu täuschen.
Mit immer wieder neuen Maschen versuchen Betrüger, Menschen im Netz zu täuschen.

Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch unter den vielen Interessenten lauern auch Betrüger. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zeigen die gängigsten Betrugsmaschen auf.

1. Der Käuferschutz-Trick

Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Er schrieb den Verkäufer an und man wurde sich schnell einig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per Paypal durchzuführen und wies den Verbraucher darauf hin, dass die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ günstiger und schneller sei. Der Verbraucher wurde leider nicht misstrauisch und wählte die gewünschte Option aus. Der Router kam nie bei ihm an und auch der Verkäufer war für ihn nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von Paypal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Anbieter den Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gewährt. Im Fall der Option „Geld an Freunde und Familie senden“ gilt der Käuferschutz hingegen nicht.

2. Der Transportkosten-Trick

Bei einer anderen Masche geht es den Betrügern darum, den Verkäufer zur Überweisung angeblicher Transportkosten zu bringen. Im konkreten Beispiel wollte jemand über eBay ein Klavier verkaufen. Es meldete sich ein potenzieller Käufer, der vorgab, die Ware nicht selbst abholen und bezahlen zu können . Als Lösung bot der Käufer an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Klavierverkäufers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verbraucher erhielt kurze Zeit später eine E-Mail, die bestätigte, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verkäufer auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verbrauchers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.

3. Der Personalausweis-Trick

Auf eBay-Kleinanzeigen hatte jemand eine Spielekonsole für 500 Euro entdeckt. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto „seines“ Personalausweises, woraufhin der Spielekonsole-Käufer das Geld per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie beim Käufer an und der Verkäufer war nicht mehr erreichbar. Also Achtung vor scheinbar seriös wirkenden Legitimationen.

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