Rheinpfalz Urlaub: In Elternzeit kann Arbeitgeber Anspruch reduzieren

Bis zum Ende des dritten Lebensjahrs haben arbeitende Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit.
Bis zum Ende des dritten Lebensjahrs haben arbeitende Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit.

«Berlin.» Arbeitnehmerinnen haben auch dann vollen Anspruch auf Urlaub, wenn sie in Mutterschutz gehen. Grundsätzlich gilt das bei der Elternzeit auch. Jedoch kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub hier reduzieren – und zwar für jeden vollen Monat des Fehlens um ein Zwölftel, erklärt Kaja Keller, Anwältin und Expertin für Arbeitsrecht. In der Praxis werde das auch häufig so gehandhabt. Wird der Urlaubsanspruch für ein Jahr nicht vollständig vom Arbeitgeber gekürzt, so kann der restliche Urlaub wie beim Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden. Durch den Mutterschutz sinkt die Anzahl der Urlaubstage dagegen nicht. Zudem verfällt Urlaub, den Schwangere vor dem Mutterschutz noch nicht verbraucht haben, nicht wie sonst zum Jahresende. Stattdessen können Frauen ihn nach dem Mutterschutz noch nehmen – und zwar im dann laufenden und dem darauf folgenden Jahr. Die Anzahl der Urlaubstage sinkt auch nicht, wenn das Kind vorm errechneten Termin zur Welt kommt. Anders als früher verlieren Mütter dadurch keine Mutterschutz-Tage, sagt Keller: Die Tage zwischen dem errechneten und dem gesetzlichen Entbindungstermin werden an die übliche Acht-Wochen-Schutzfrist angehängt. Auch bei einer verfrühten Geburt dauert sie also immer 14 Wochen.

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