Rheinpfalz Rechtzeitig über Abgaben informieren

Studenten, die maximal 70 Tage im Jahr arbeiten, zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Studenten, die maximal 70 Tage im Jahr arbeiten, zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Ferienjob, Mini-Job, Werkstudent: Millionen junge Leute arbeiten neben Schule und Studium. Je nach Jobart gelten aber andere Regeln, was Abgaben, Steuern, Rente angeht. Das verwirrt.

Tausende Schüler haben es für diesen Sommer schon hinter sich. Millionen Studenten fangen mit Semesterbeginn erst so richtig damit an: Sie jobben. Mehr als zwei Drittel, 68 Prozent, aller Studierenden verdienen nebenher etwas dazu, wie die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergab. Mal sind sie nur in den Ferien beschäftigt, mal im Mini- oder Midi-Job oder dauerhaft als Werkstudent. Wie das mit Abgaben, Steuern, Mindestlohn, Rente oder Bafög-Limits läuft – das wissen nur die wenigsten. Damit sie keinen Cent vom sauer verdienten Geld einbüßen, sollten sich die jungen Leute frühzeitig schlau machen, rät Sigurd Warschkow, Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Für jede Job-Art gelten andere Regeln. Ferienjob und dann Steuererklärung: Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schülern und Studenten werden keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Als Voraussetzung gilt aber: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr oder maximal drei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Aber: Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von aktuell über 951 Euro werden Ferienjobber tatsächlich steuerlich zur Kasse gebeten. Die meisten verdienen weniger. Dennoch: Erst einmal zieht der Arbeitgeber Steuern ab. Schüler und Studenten, die Steuerabzüge hatten, können sich das zu viel Gezahlte im kommenden Jahr zurückholen. Sie müssen dazu eine Einkommensteuererklärung abgeben, wie Warschkow betont. Das ist zwar keine Pflicht, aber ratsam. Der Aufwand lohnt. Bei Jahreseinkommen unter etwa 10.000 Euro gibt es die Steuern voll zurück. „Wir beobachten es jedes Jahr wieder, dass viele die Steuererklärung vergessen“, sagt Warschkow. Wer sie verpasst hat, kann bis zu vier Jahre rückwirkend noch Geld zurückholen. Vorsicht, Fallstricke: Schüler sollten nach dem Ende der Schulzeit aufpassen. Schließt sich an den Sommerjob eine Berufsausbildung, ein Freiwilligendienst oder ein duales Studium an, gilt der Ferienjob als berufsmäßig und die Versicherungsfreiheit gilt nicht mehr. Wer seinen Chef über seine künftigen Pläne nicht informiert hat, muss bei einer Überprüfung nachzahlen. Auch hier gilt: Ab 70 Tagen oder drei Monaten am Stück handelt es sich um keinen Ferienjob mehr. Dann fallen Sozialabgaben an sowie Steuern. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt davon ab, es ein Minijob bis 450 Euro monatlich, ein Midijob (zwischen 450 und 850 Euro) oder ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Studierende haben auch in Nebenjobs Anspruch auf Mindestlohn (2018: 8,84 Euro pro Stunde). Junge Leute in Zweitausbildung oder einem -studium dürfen zudem nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst erlischt der Kindergeldanspruch. Bis zu zwei Monate kann diese Grenze überschritten werden, wenn die 20 Stunden im Jahresschnitt eingehalten werden. Auch fürs Bafög gibt es Limits: Verdienen geförderte Studierende über 5416 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit Kalenderjahr), sinkt ihre Förderung anteilig. Das gilt für Werkstudenten: Solange der Job Nebensache bleibt, dürfen sie regelmäßig über 450 Euro im Monat verdienen und trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Werkstudenten dürfen in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien gilt das Limit nicht. Sie müssen dem Chef nur ihre Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum geben. Der Arbeitgeber ruft damit alle notwendigen Daten elektronisch ab, die Lohnabrechnung wird über das elektronische ELStAM-Verfahren abgewickelt. Je nach Steuerklasse führt die Firma die Lohnsteuer direkt ab. Werkstudenten sollten sich zu viel Gezahltes 2019 über eine Steuererklärung zurückholen. Auch für Werkstudenten gibt es bei der Krankenversicherung einen Haken: Liegt ihr Monatsgehalt unter 435 Euro, dürfen unter 25-Jährige kostenfrei familienversichert bleiben. Verdienen sie mehr, wie häufig der Fall, müssen sie den Studentenbeitrag von etwa 91 Monat bezahlen. Das gilt für Mini-Jobs: Manche Schüler und Studenten arbeiten mehr als 70 Tage im Jahr, zum Beispiel als Kellner. Sie arbeiten dann in der Regel als Mini-Jobber. Auch in einem Mini-Job bis 450 Euro monatlich kann es den Lohn ohne Abzüge geben – wenn der Arbeitgeber bereit ist, pauschal etwa 30 Prozent Abgaben abzuführen. Eine Steuererklärung ist dann nicht nötig. Wer jeden Cent braucht, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sonst gehen von 450 Euro Verdienst im Monat 16,20 Euro für die Rente ab. Doch mit dem Verzicht schlagen sie wertvolle Rentenvorteile in den Wind, gibt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) zu bedenken. Denn: Zahlt der Minijobber ein, sammelt er wichtige Zeiten für die Rente. Ein Jahr Minijob bringt ihm ein normales Versicherungsjahr ein, unabhängig vom Verdienst. Das kann für Studenten viel wert sein. Der Eigenanteil kann zudem helfen, überhaupt eine gesetzliche Rente zu bekommen. So sieht es im Midi-Job aus: Midi-Jobber dürfen zwischen 450,01 und 850 Euro monatlich verdienen. Pro Woche sind höchstens 20 Stunden Arbeit erlaubt, um den Lohn abgabenfrei einstreichen zu dürfen. In den Steuerklassen I, II und III fallen keine Steuern an, in den Klassen V und VI aber schon. Die Jobvariante wird auch Gleitzonenfall genannt: Mit der Lohnhöhe steigt der Rentenbeitrag für Studierende gleitend an. Wer 850 Euro verdient, zahlt den maximalen Beitragsanteil von 9,3 Prozent oder 79,05 Euro pro Monat. Midi-Jobber können so ebenfalls Zeiten für die Rente sammeln. Nachteil: Midi-Jobber müssen sich über den Studentenbeitrag selbst versichern für etwa 91 Euro pro Monat. Das gilt auch dann, wenn sie noch nicht 25 Jahre und eigentlich über die Eltern kostenlos mitversichert sind, Eine Steuererklärung ist ratsam, wenn der Chef Lohnsteuer abgeführt hat.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x