Rheinpfalz Neustart nach schwerem Unfall

Die Kosten für eine Reha tragen – je nach dem, wie lange ein Beschäftigter schon arbeitet – die Agentur für Arbeit oder die Rent
Die Kosten für eine Reha tragen – je nach dem, wie lange ein Beschäftigter schon arbeitet – die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.

Laut Statistik steht jeder vierte Berufstätige im Lauf seines Arbeitslebens vor der Herausforderung, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Allerdings ist vielen Betroffenen nicht klar, an wen sie sich wenden müssen, welche Möglichkeiten sie haben und wie es um die finanzielle Unterstützung bestellt ist.

Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind meist eine schwere Erkrankung oder ein Unfall und betreffen alle Berufsgruppen. So verzeichnete Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz 2016 als häufigste Diagnose mit 40 Prozent orthopädische Erkrankungen. „Es folgen psychische Erkrankungen mit 15 und Krebserkrankungen mit 11 Prozent“, bilanziert Hans-Georg Arnold, Sprecher der DRV Rheinland-Pfalz in Speyer. Wer die Diagnose Berufsunfähigkeit erhält, hat die Perspektive auf eine berufliche Rehabilitation, die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die den Arbeitsplatz erhalten können, aber wenn nötig auch neue Berufschancen eröffnen. Ansprechpartner sind in diesem Fall die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. „Wenn der Betroffene weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig tätig gewesen ist, dann liegt die Zuständigkeit bei der Agentur für Arbeit“, erläutert Gabriele Graupner, Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit in Ludwigshafen. „Sind es mehr als 15 Jahre muss man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Ist die Ursache ein Berufsunfall, dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig.“ Graupner rät, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, damit es nicht zu einer Versorgungslücke komme. Denn Krankengeld werde nämlich nur 18 Monate gezahlt. Zunächst muss die Diagnose bestätigt werden. „Viele Menschen, die sich an uns wenden, befinden sich aber bereits in ärztlicher Behandlung“, erklärt die Reha-Beraterin. Bevor feststeht, dass jemand seinen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben könne, wird geprüft, ob medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder Einlagen für Sicherheitsschuhe Abhilfe schaffen können. Bei psychischen Erkrankungen kann die Aufgabe des Schichtdienstes hilfreich sein, um den Stress zu mindern – eine häufige Ursache für solche Leiden, wie Graupner weiß. Wenn eine andere Stelle im gleichen Betrieb ausgeübt werden kann, ohne dass neue Qualifikationen erlernt werden müssen, sei das natürlich praktisch. Ist das alles nicht der Fall, kann der Betroffene eine Umschulung oder eine sonstige Qualifizierung absolvieren. „Dabei achten wir darauf, dass diese neue Ausbildung mit der Leidenschaft und dem bereits erworbenen Fachwissen der Person übereinstimmen“, sagt Gabriele Graupner. So könne die Krankenschwester mit Bandscheibenvorfall zur Kauffrau im Gesundheitswesen umschulen oder der Handwerker in seinem Metier auf die kaufmännische Seite wechseln. „In so einem Fall gibt es eine erwachsenenspezifische Verkürzung der Ausbildung auf zwei Drittel, also zwei Jahre.“ Diese Vorgehensweise verfolge auch die DRV, erklärt Hans-Georg Arnold. Beide Institutionen tragen die Kosten einer Reha, zur finanziellen Unterstützung kann Übergangsgeld beantragt werden. „Wer an einer Reha der Rentenversicherung teilnimmt, ist durch das Übergangsgeld finanziell abgesichert – sowohl bei der medizinischen Reha als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, führt Arnold aus und erklärt: „Basis für das Übergangsgeld sind 80 Prozent des letzten Bruttoverdiensts. Dieser Wert wird verglichen mit dem letzten Nettoverdienst. Maßgebend ist der niedrigere der beiden Werte. Von diesem so ermittelten Ausgangswert beträgt das Übergangsgeld 75 Prozent für Versicherte mit Kindern. Wer keine Kinder hat, erhält als Übergangsgeld 68 Prozent des Ausgangswerts.“

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x