Rheinpfalz Nein, Sie haben nicht gewonnen! - Zwölf Tipps gegen Gewinnspiel-Abzocke

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Foto: picture alliance / Julian Strate

Gewinnspiel-Betrug am Telefon ist eine häufige Abzock-Masche. Die Betrüger sind gut organisiert und operieren sehr professionell, oft sogar aus regelrechten Callcentern. Erst am Mittwoch meldete die Polizei, dass eine Frau aus Zweibrücken durch einen solchen Betrug 1300 Euro verloren hatte. Eine Ludwigshafenerin hatte laut einer anderen Meldung richtig reagiert und den Anruf beendet. Die Polizei gibt Tipps, um nicht auf die Masche reinzufallen:

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Die Betrüger sind oft hochprofessionell und agieren von Callcentern aus. Sie sind meist auch in der Lage, die Telefonnummer, die bei Ihnen im Display angezeigt wird, zu manipulieren.
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Die betrügerischen Anrufer versuchen, Druck auf ihre Opfer aufzubauen. Das kann bis zur Drohung mit einer Anzeige gehen - unter welchem Vorwand auch immer. Wenn die Opfer zahlen, werden sie immer wieder angerufen und weitere Forderungen gestellt.
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Beliebt ist bei den Betrügern auch, sich als Vertreter der Staatsgewalt auszugeben. Beispiel: Ein falscher Staatsanwalt ruft an, weil angeblich ein Betrugsverfahren gegen das Opfer laufe; dieses habe an einem Gewinnspiel teilgenommen, aber die geforderte Gebühr nicht gezahlt.
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Wenn Sie nicht an einer Lotterie oder einem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben - und auch niemandem etwas schulden.
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Überweisen Sie nichts, geben Sie kein Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einfordern zu können. Jedes Angebot, bei dem Sie in Vorlage treten müssten, um einen größeren Gewinn zu bekommen, ist Betrug. Wählen Sie auch keine gebührenpflichtigen Sonder-Telefonnummern (Vorwahl 0900..., 0180..., 0137...).
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Mehrmals im Monat sollten Sie Ihre Kontoauszüge prüfen. Schauen Sie sich auch Ihre Telefonrechnung genau an!
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Auch die Betrugsmasche »Kaffeefahrt« taucht im Zusammenhang mit Gewinnspielbetrug auf: Mit dem Verprechen, dass bei einer Veranstaltung der Gewinn ausgezahlt werde, werden Menschen dazu gebracht, an solchen Fahrten teilzunehmen. Der Kontakt erfolgt dabei nicht nur per Telefon, sondern auch per Mail oder Briefpost.
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Eine weitere Masche, die per Mail oder Brief beginnt: Die Opfer werden aufgefordert, eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, um ihren Gewinn einzufordern. Das folgende Gespräch dient nur dazu, besonders hohe Gebühren anfallen zu lassen.
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Falls Ihnen ein angeblich von Ihnen unterschriebener Vertrag vorgehalten wird: Sie können solche (echten oder vorgetäuschten) Abschlüsse wiederrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an - auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.de.
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Machen Sie keine Zusagen am Telefon.
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Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, klappt das problemlos.
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Falls unberechtigt hohe Beträge auf Ihrer Telefonrechnung auftauchen, widersprechen Sie bei Ihrem Telefonanbieter. Teilen Sie mit, welche Forderungen unberechtigt sind. Der Anbieter hat dann die Möglichkeit, nur die berechtigten Beträge abzubuchen. Falls das nicht mehr möglich ist, wiederrufen Sie die Abbuchung bei Ihrer Bank und überweisen Sie nur die Summe der berechtigten Forderungen.
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Wenn von Ihrem Konto unberechtigt Geld abgebucht wurde, sollten Sie auch Anzeige erstatten. Es könnte ein Fall von Betrug vorliegen.
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