Rheinpfalz Minijob-Tipp: Urlaubsanspruch selbst errechnen

Minijobber haben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer auch. Viele wissen aber nicht, wie sich die Höhe der Urlaubstage berechnet. Die Minijob-Zentrale stellt im Internet nun einen sogenannten Urlaubsrechner zur Verfügung. Er soll als „einfache und praktische Hilfe“ dienen. Ergänzt ist der Rechner um praktische Beispiele, die die Eingabe der eigenen persönlichen Daten erleichtern sollen. Laut Minijob-Zentrale können Arbeitnehmer Urlaub beanspruchen, wenn sie mindestens einen Monat im Arbeitsverhältnis sind. Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstehe aber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Zu finden ist der Rechner unter der Internetadresse www.blog.minijob-zentrale.de.

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