Rheinpfalz Aus den Arbeitsgerichten: Während des Prozesses gehört man noch zur Firma

Auch während eines von einem gekündigten Arbeitnehmer angestrengten Kündigungsschutzprozesses ist er daran gebunden, ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot einzuhalten; er ist ja noch „Beschäftigter“ des Unternehmens und gibt durch seine Klage zu erkennen, dies auch bleiben zu wollen. Nach der Feststellung, dass der gekündigte Mitarbeiter (hier ein Chefarzt) dennoch für ein anderes Unternehmen (hier für 2 andere Kliniken) tätig war, muss das dennoch nicht heißen, dass dem eine fristlose Kündigung folgen müsste. Hier hielt es das Gericht für ausreichend, dass der Arbeitgeber auch durch eine fristgerechte Kündigung das Arbeitsverhältnis hätte auflösen können, zumal die – an sich untersagte – Tätigkeit an einem anderen Krankenhaus entfernt von dem bisherigen Arbeitsplatz ausgeübt wurde. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, AZ: 3 Sa 500/12). Ein Arbeitszeugnis trägt meist das Datum, an dem es zuerst ausgestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn es nachträglich geändert, also etwa berichtigt wird. Für Arbeitnehmer ist das ein Vorteil: Denn ein späteres Datum kann ein Hinweis auf Ärger bei der Trennung sein. Der Fall ist jedoch anders, wenn Arbeitnehmer erst nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb ein Zeugnis verlangen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 3 Sa 21/16), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall stritten die Parteien vor Gericht darüber, ob ein Arbeitgeber ein Zeugnis auf den Tag datieren muss, an dem das Arbeitsverhältnis endete. Den Wunsch nach einem qualifizierten Zeugnis hatte die Klägerin jedoch erst später und per Gerichtsverfahren geäußert. Der Arbeitgeber war deshalb nur bereit, ein Zeugnis mit dem aktuellem Datum zu fertigen. Mehr muss er auch nicht tun, entschied das Landesarbeitsgericht: Die Klägerin habe bei einem so späten Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis keinen Anspruch, dieses auf ein früheres Datum ausstellen zu lassen.

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