Tiere RHEINPFALZ Plus Artikel Beißerei und die rechtlichen Folgen

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Was kann man tun, wenn der eigene Hund angegriffen und durch den Biss eines fremden Hundes verletzt wurde? Zuständig für die Anzeige eines Beißvorfalls sind die jeweiligen Ordnungsämter sowie die Polizei. Ist das Ordnungsamt nicht zu erreichen, sollte man auf jeden Fall die Polizei informieren, wie der Bürger- und Unternehmensservice (Bus) des Landes Rheinland-Pfalz erläutert. Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, sofern er zu ermitteln ist. Wichtig ist daher, sich trotz der Ausnahmesituation möglichst viel zu merken und Zeugen des Geschehens zu benennen. Die ermittelnden Stellen können diese hören und eventuelle Altvorfälle berücksichtigen.

Ziel ist es, unter anderem das vom Hund ausgehende Risiko zu ermitteln. Nach Tierschutzgesetz § 3 ist es beispielsweise verboten, ein Tier zu aggressivem Verhalten auszubilden, sodass es „(...) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt (...)“. So kann nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde bei wiederholten Vorfällen ein Hund als gefährlich eingestuft und beispielsweise eine Maulkorbpflicht für ihn verhängt werden. Daher sollten Betroffene die Behörden über einen Beißvorfall informieren, auch wenn man den Namen des Hundehalters nicht kennt.

Da es auch bei sonst friedliebenden Hunden, die sich kennen, unvermittelt zu Aggressionen kommen kann, ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung angeraten. Bei Sach- und Personenschäden haftet nämlich der Halter oder die Halterin in unbegrenzter Höhe, wie die Verbraucherzentrale informiert. Die Versicherung sollte auch bei einem Verstoß gegen Halterpflichten wie etwa das Ausführen ohne Leine greifen.

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