Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Zurückweisungen von Geflüchteten: Warum ist das so heikel?

Stationäre Grenzkontrollen sollten im Schengenraum eigentlich der Ausnahmefall sein.
Stationäre Grenzkontrollen sollten im Schengenraum eigentlich der Ausnahmefall sein.

Sollen Migranten an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden? Diese Frage wird schon seit Jahren in der Asylpolitik debattiert, eine Forderung der Union hat sie erneut ins Zentrum gerückt.

Warum fordert die CDU jetzt Zurückweisungen?
Konkreter Auslöser ist der Terroranschlag von Solingen durch einen Syrer, der eigentlich hätte abgeschoben werden sollen. Ganz allgemein stellt die Partei allerdings fest, dass sich Deutschland „in einer anhaltenden schweren Migrationskrise“ befinde, durch viele Asylbewerber und mehr als 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine seien „unsere Aufnahmekapazitäten erschöpft“. Daher werden unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen und konsequente Zurückweisungen bei illegaler Einreise gefordert. Dieser harte Kurs soll wohl Signalwirkung haben und abschreckend auf Migranten wirken, wenn sie nicht mehr mit einer Aufnahme im Land rechnen können.

Was ist unter illegaler Einreise zu verstehen?
Wer als (Nicht-EU-)Ausländer nach Deutschland kommen will, braucht einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel ein Visum. Flüchtlinge können in der Regel keine entsprechenden Papiere vorweisen, für Schutzsuchende gibt es so gut wie keine legalen und sicheren Wege der Einreise. Deshalb wird häufig von irregulärer Migration gesprochen. Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr fast 128.000 unerlaubte Einreisen festgestellt. Im ersten Halbjahr 2024 waren es jeden Monat um die 7000, insgesamt knapp 50.000. Laut Aufenthaltsgesetz können Personen dann an der Grenze zurückgewiesen werden. Doch in vielen Fällen geschieht das nicht. Denn hier kommt das Asylrecht ins Spiel.

Was besagt das Asylrecht?
Wer bei der Grenzbehörde um Asyl nachsucht, muss unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden, wo ein förmliches Verfahren folgt. Die Asylrechtsverschärfung von 1993 nahm zwar das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ auf: Reist jemand über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands ein, kann er demnach sofort abgewiesen werden. Doch diese Regelung wird mittlerweile von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben überlagert.

Welche Rolle spielt das häufig erwähnte Dublin-Verfahren?
Das ist der entscheidende Faktor in der Debatte. „Dublin“ regelt die gemeinsame Asylpolitik der Europäischen Union. Demnach ist immer der erste Staat, über den die EU betreten wurde, für die Prüfung des Asylantrags eines Schutzsuchenden zuständig. Deutschland ist das aufgrund seiner geografischen Lage in der Regel nicht, es hat keine EU-Außengrenzen. Dennoch muss bei jeder aufgegriffenen Person festgestellt werden, welcher andere Mitgliedstaat zuständig ist. Das ist ein kompliziertes, nicht ad hoc abzuwickelndes Verfahren, an dessen Ende eine Abschiebung stehen kann – die in der Mehrzahl der Fälle aus unterschiedlichen Gründen allerdings scheitert. So folgten im Jahr 2023 laut der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus 74.600 Übernahmeersuchen an Mitgliedstaaten nur gut 5000 Überstellungen.

Wird über Zurückweisungen erst jetzt gestritten?
Nein, die Debatte kam schon im Herbst 2015 während der Flüchtlingskrise auf, als sich die Regierung von Angela Merkel (CDU) dagegen entschied, die Grenzen zu schließen. 2018 wollte dann der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze forcieren, um Migration zu begrenzen. Rechtlich abschließend geklärt ist seitdem immer noch nicht, inwiefern Zurückweisungen tatsächlich zulässig sind. Trotzdem agieren die Behörden in dieser Grauzone: Anlässlich der Kontrollen im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft vom 7. Juni bis zum 19. Juli dieses Jahres etwa berichtete die Bundespolizei von 9172 unerlaubten Einreisen. 6401 Menschen seien zurückgewiesen worden.

Werden die deutschen Grenzen überhaupt kontrolliert?
Grundsätzlich untersagt der Schengener Kodex, dass Personen an den Binnengrenzen der Europäischen Union kontrolliert werden. Und Deutschland hat in diesem Sinne nur Binnengrenzen: Die neun Nachbarländer gehören alle dem Schengenraum an (die Schweiz ist assoziiertes Mitglied). Doch es gibt Ausnahmen. Zum einen die sogenannte Schleierfahndung in einer 30 Kilometer tiefen Zone entlang von Grenzen. Und stationäre Kontrollen können vorübergehend wieder eingeführt werden, wenn die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit ernsthaft bedroht sind. Das muss bei der EU-Kommission angemeldet werden.

Im September 2015 geschah das an der deutsch-österreichischen Grenze. Ziel war damals vor allem, ein geordnetes Verfahren mit der Registrierung der Ankommenden zu schaffen. Die zunächst auf sechs Monate befristete Ausnahme wurde bis heute immer wieder verlängert. Inzwischen wird auch an der polnischen, tschechischen und Schweizer Grenze kontrolliert, allerdings nur an ausgewählten Übergängen.

Was hat es mit der nationalen Notlage auf sich, die Friedrich Merz ins Feld führt?
Das Dublin-System funktioniert derzeit kaum, weil der Schutz der Außengrenzen nicht ausreichend gewährleistet ist, Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und eine faire Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU nicht gelingt. Dennoch bleiben die Regeln verbindlich, was eben Zurückweisungen rechtlich heikel macht. Ein Ausweg ist aber im EU-Recht zu finden: Staaten können zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einzelnen Bestimmungen abweichen. Ob die aktuelle Situation es erlaubt, dass Deutschland einen solchen Notstand gerichtsfest deklariert, ist offen.

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