Politik Wirbel um NPD: Verfassungsrichter kontra Behörden
«Karlsruhe.» Nach dem Wirbel um eine geplante Veranstaltung der rechtsextremen NPD in Wetzlar hat das Bundesverfassungsgericht das Regierungspräsidium Gießen aufgefordert, die Kommunen in juristischen Streitfällen besser zu beraten. „Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln“, hieß es gestern vom Gericht. Die Kommune hatte der NPD am 24. März den Zugang zur Stadthalle verwehrt und sich damit über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinweggesetzt. Die Stadt verteidigte ihr Vorgehen damit, dass die Partei die Mietbedingungen nicht erfüllt habe. Bei der Aufarbeitung des Eklats gab das Regierungspräsidium der Stadt Rückendeckung: Die Stadt habe sich in einem Dilemma befunden. So habe die Sorge bestanden, dass der Sanitätsdienst für einen Auftritt von Musikbands nicht ausreiche. Die Karlsruher Richter betonten nun, gerichtliche Anordnungen seien zu befolgen. Kommentar