Coronavirus Wer haftet, wenn es nach dem Impfen Probleme gibt?

Bald könnten auch Kinder und Jugendliche gegen Covid-19 geimpft werden.
Bald könnten auch Kinder und Jugendliche gegen Covid-19 geimpft werden.

Vor einer möglichen Zulassung des Corona-Vakzins von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird ausgiebig über die Impfung für diese Altersgruppe diskutiert. Neben möglichen medizinischen Nebenwirkungen beschäftigen sich Ärzte und Experten auch mit den rechtlichen Bedingungen. Wer haftet beispielsweise, wenn es nach dem Impfen Komplikationen gibt?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, Jugendlichen solle auch ohne Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) die Möglichkeit einer Impfung überlassen werden. Das ist auch möglich und im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben, wie der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens bekräftigte.

Laut Alexander Ehlers, Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht, wäre eine Impfung von Kindern ab zwölf Jahren also ohne rechtliche Einschränkungen möglich, sobald die Zulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA erfolgt ist – auch ohne Stiko-Empfehlung. Wenn Ärztinnen und Ärzte sich aber auf diese Empfehlung berufen wollten und dann möglicherweise trotz erfolgter Zulassung ohne Stiko-Empfehlung keinen Impfstoff an Kinder verteilen wollten, liege das in ihrem persönlichen Entscheidungsraum.

Die Sache mit der EMA-Zulassung

Sei die EMA-Zulassung erfolgt, liege die Haftung für alle mit dem Impfstoff und seiner Herstellung zusammenhängenden Komplikationen nach einer Impfung beim Hersteller, erklärte Ehlers. Die impfenden Ärzte seien aber immer für die individuelle Prüfung der Verabreichung und Aufklärung über Eignung, Risiken und Nutzen der Impfung verantwortlich.

Grundsätzlich, so Ehlers, könnten Ärztinnen und Ärzte auch ohne EMA-Zulassung des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche diese impfen, und zwar „im Rahmen der Therapiefreiheit“. Die Zulassung selbst sei die Vertriebsgenehmigung für den Hersteller. Allerdings seien sie dann im rechtlichen Rahmen bei Komplikationen allein verantwortlich. Das gelte auch für die Impfung von Kindern unter zwölf Jahren. „Dann würde die Ärzte das volle Risiko treffen. Das würden sie nicht tun, denke ich, da fehlen die Daten“, sagte Ehlers weiter.

Haftung des Staates möglich

Dennoch könne die Stiko-Empfehlung bei der Haftungsfrage auf Länderebene eine wichtige Rolle spielen. Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greife bei möglichen Impfschäden teils die sogenannte Staatshaftung mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen ans Land, erklärte Experte Ehlers. Diese Landesempfehlung erfolge in der Regel auf Basis der Stiko-Empfehlung. Im Fall von Impfschäden greift dann laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht – Geschädigte könnten auf Geld vom Staat hoffen.

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