Corona-Maßnahmen Weitere Bundesländer setzen auf 2G-Modell

2G-Regel in Hamburger Bar.
2G-Regel in Hamburger Bar.

Um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern, setzen einige Landesregierungen auf Beschränkungen für Ungeimpfte. Bei der Frage, ob diese Gruppe Lohnausfälle durch Quarantäne vom Staat ersetzt bekommt, wollen sich Bund und Länder einigen.

In Baden-Württemberg tritt am Donnerstag ein neuer Dreistufenplan bei den Corona-Maßnahmen in Kraft. Damit ist die Lage auf den Intensivstationen der entscheidende Maßstab für strengere Maßnahmen, wie Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag sagte. Neu ist dabei eine dritte Stufe, die vorsieht, dass an Veranstaltungen des öffentlichen Lebens nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen (2G), während Tests von Ungeimpften nicht mehr ausreichen. Diese dritte Stufe tritt bei zwölf neuen Corona-Fällen auf baden-württembergischen Intensivstationen innerhalb von sieben Tagen oder bei einer Gesamtzahl von 390 Corona-Intensivpatienten in Kraft.

Diese strengeren Maßnahmen für Ungeimpfte seien keine Strafen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Sie würden zu deren eigenem Schutz ergriffen und verhinderten neue Extremsituationen auf den Intensivstationen.

Kretschmann betonte, dass Nichtgeimpfte einer zehnmal größeren Gefahr ausgesetzt seien, mit Covid-19 auf eine Intensivstation zu kommen als Geimpfte.

Berlin und Sachsen mit 2G

Der Berliner Senat hat am Dienstag die Einführung eines 2G-Optionsmodells für Veranstaltungen und Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Rechtsverordnung ermöglicht etwa in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, wenn diese lediglich Geimpfte und Genesene einlassen. Wo eine 2G-Regelung umgesetzt wird, entfällt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands oder der Maskenpflicht. Somit könnten etwa in der Gastronomie wieder mehr Gäste zugelassen werden.

Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen ähnliche Regelungen, sie folgten damit dem Beispiel Hamburgs. In Rheinland-Pfalz gilt, dass Ungeimpfte mit negativem Corona-Test nur in begrenzter Anzahl an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Die Anzahl hängt davon ab, welche Corona-Warnstufe in der jeweiligen Stadt, dem jeweiligen Landkreis gilt.

Juristen uneins bei Entschädigung

Bei der Frage der Entschädigung für Verdienstausfälle von Ungeimpften, die sich in Quarantäne begeben müssen, wollen Bund und Länder am Mittwoch kommender Woche über eine gemeinsame Regelung beraten. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Laut Infektionsschutzgesetz wird keine Entschädigung gezahlt, wenn Lohnausfall durch eine empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Zuletzt wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, weil nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand.

Unter Juristen ist der mögliche Wegfall der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte umstritten. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sagte dem „Handelsblatt“, er halte ein solches Vorgehen für machbar. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält dagegen einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht generell für zulässig. Möglich wäre dies nach seiner Auffassung nur, wenn sich Ungeimpfte „bewusst“ an einen Corona-Hotspot begeben.

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