Hochwasserkatastrophe Weg frei für Milliardenhilfen

In einer Sondersitzung am Freitag billigte der Bundesrat unter anderem den Fluthilfefonds.
In einer Sondersitzung am Freitag billigte der Bundesrat unter anderem den Fluthilfefonds.

Der Weg für die Milliardenhilfen zum Wiederaufbau in den Hochwasserregionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist frei: Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz für den Fonds, der Mittel von bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht.

An der Rückzahlung der Hilfsgelder sollen sich die Länder zur Hälfte beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie etwa Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zudem eine Entschließung eingebracht, in der eine Planungsbeschleunigung und bessere finanzielle Hilfen für Betriebe gefordert wird. „Wir sehen im Augenblick beispielsweise ein Problem bei technischen Anlagen in Betrieben.“ Wenn eine alte Anlage von der Flut zerstört werde, helfe es dem Unternehmer nicht, wenn er nur den aktuellen Wert erhalte. Die Betriebe müssten den Neupreis zahlen, der natürlich viel höher liege.

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