Was die Parteien wollen
Was wird nach der Bundestagswahl aus dem Bürgergeld?
Andrea Nahles gab den Ton vor. Ihre Partei wolle Hartz IV überwinden, erklärte die damalige SPD-Vorsitzende 2019. Vier Jahre später – Nahles war inzwischen Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit – war es so weit: Nach 18 Jahren war das einst von der rot-grünen Regierung Gerhard Schröders eingeführte Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, Geschichte; an seine Stelle trat Anfang 2023 das Bürgergeld.
Was war Ziel der Reform?
Ein Grundgedanke der Reform, die von der damaligen Ampel-Regierung gemeinsam mit der Union beschlossen wurde, war und ist, Bürgergeld-Empfänger dauerhaft in Arbeit zu bringen, um den sogenannten Drehtüreffekt – kurzfristige Jobs, die wieder in Arbeitslosigkeit münden – zu vermeiden. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, werden gegenüber früher verstärkt Qualifizierungs- und andere Maßnahmen angeboten. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde abgeschafft.
Warum ist das Bürgergeld umstritten?
Das liegt zum einen daran, dass mit dessen Einführung die Höhe der Leistung spürbar stieg – für einen Alleinstehenden von zuvor 449 auf zunächst 502 Euro im Monat. Inzwischen liegt der sogenannte Regelsatz für Alleinstehende bei 563 Euro. Dieses Jahr wird der Satz nicht erhöht, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat für 2026 bereits eine weitere Nullrunde in Aussicht gestellt. Kritikern ist das Bürgergeld zu teuer, sie sehen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Sie monieren zudem, dass das Bürgergeld die Bezieher zu wenig fordere, zu wenig Anreize für die Aufnahme einer Arbeit biete.
Wer bezieht Bürgergeld?
In Rheinland-Pfalz gab es – Stand September 2024 – gut 224.000 sogenannte Regelleistungsberechtigte (bundesweit 5,47 Millionen). Von diesen waren gut zwei Drittel (160.000) erwerbsfähig. Viele dieser Menschen sind dennoch nicht erwerbstätig, weil sie beispielsweise gesundheitliche oder Suchtprobleme haben, Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen und/oder nicht oder nur gering beruflich qualifiziert sind. Ein Großteil der Bürgergeld-Empfänger hat keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Gut ein Fünftel der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger in Rheinland-Pfalz (34.600) geht einer Beschäftigung nach. Sie erhalten die Sozialleistung zusätzlich zu ihrem Gehalt.
Ein guter Teil der Bürgergeldempfänger hat keinen deutschen Pass. Ausländer stellen in Rheinland-Pfalz knapp die Hälfte der Leistungsbezieher. Von den landesweit 108.000 Bürgergeldempfängern mit ausländischem Pass stammen gut 29.000 aus der Ukraine. Anders als andere Geflüchtete können sie von Beginn an Bürgergeld beziehen, was die Anzahl der Bezieher insgesamt seit 2022 deutlich ansteigen ließ. Die Union will Ukrainer in Zukunft vom sofortigen Bürgergeldbezug ausschließen.
Was ist mit denen, die partout nicht arbeiten wollen?
Solche „Totalverweigerer“ gibt es – aber in viel geringerem Ausmaß, als es die zeitweise erregte Debatte darüber vermuten lässt. So wurde Bürgergeldempfängern in Rheinland-Pfalz zwischen Oktober 2023 und September 2024 knapp 14.000 Mal die Leistung gemindert. Beim Großteil der Fälle (11.700) handelte es sich um sogenannte Meldeversäumnisse, bei denen Termine beim Jobcenter oder beim ärztlichen Dienst nicht wahrgenommen wurden. Den verfügbaren Daten zufolge liegt der Anteil der „Totalverweigerer“ unter einem Prozent.
Gleichwohl hat die Politik reagiert. So wollte die Ampel-Regierung die Regeln für Bürgergeldempfänger verschärfen – die Pläne wurden wegen des Koalitionsbruchs im November aber großteils nicht mehr umgesetzt.
Finanziellen Sanktionen gegen jene Bezieher von Bürgergeld, die nicht kooperieren, sind ohnehin Grenzen gesetzt. Derzeit kann die Leistung um höchstens 30 Prozent gekürzt werden. Deutlich schärfere Kürzungen, wie sie auch in einigen Wahlprogrammen gefordert werden, sind angesichts eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019 in aller Regel nicht möglich.
Positionen der Parteien
In ihrem Wahlprogramm betont die SPD, dass das von ihr befürwortete Bürgergeld „kein bedingungsloses Grundeinkommen“ sei. Deshalb werde die Mitwirkung der Bürgergeldbezieher „zu Recht“ eingefordert. Es gelte, die Jobcenter so auszustatten, dass eine „individuelle und engmaschige Beratung“ gewährleistet sei. Den sogenannten sozialen Arbeitsmarkt will die SPD erhalten, weil er Teilhabe ermögliche und die Chance biete, die Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden.
Auch die Grünen halten am Bürgergeld fest und fordern die „aktive Mitwirkung“ der Empfänger bei der Suche nach einer Beschäftigung ein. Ziel müsse es sein, „so viele Menschen wie möglich in zumutbare Arbeit oder Selbstständigkeit zu führen“. Unterstützt werden solle dies durch Qualifizierung, Ausbildung, Weiterbildung und vor allen Dingen durch schnelle und nachhaltige Vermittlung. Wer trotz Arbeit staatliche Unterstützung benötigt (sogenannte Aufstocker), für den soll es sich stärker als bisher lohnen, den Stundenumfang seiner Beschäftigung auszuweiten.
Aus Sicht der CDU senkt das Bürgergeld die Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. „Es fördert nur und fordert nicht mehr“, heißt es im Wahlprogramm; deshalb soll es durch eine „Neue Grundsicherung“ abgelöst werden. Dabei will die CDU den Vermittlungsvorrang wieder einführen. „Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden“, fordert die CDU in ihrem Programm. Damit Anreize erhöht werden, eine Arbeit aufzunehmen oder mehr zu arbeiten, sollen die Hinzuverdienstgrenzen und die Transferentzugsraten verändert werden. Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die AfD spricht sich für eine „Aktivierende Grundsicherung“ aus. Das erzielte Einkommen solle „nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet“ werden. Wer arbeitet, werde auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der trotz Arbeitsfähigkeit nicht arbeitet. Erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach sechs Monaten noch Leistungen beziehen, sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will das Bürgergeld „durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen“. Langjährige Beitragszahler verdienten im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung heißt es im BSW-Wahlprogramm. Das gelte insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig sei. Bei Qualifizierungsangeboten seien Mitwirkungspflichten notwendig. „Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen“, heißt es im BSW-Programm.
Die FDP will das Bürgergeld „grundlegend reformieren“. „Unser oberstes Ziel lautet: Arbeit statt Bürgergeld“, heißt es im Wahlprogramm der Liberalen. Erwerbsfähige Arbeitslose sollen „zu einer aktiven Bringschuld und Eigeninitiative inklusive Beweislast“ verpflichtet werden. Bei fehlender Initiative sollen die Sozialleistungen „Stück für Stück“ reduziert werden. Für „Totalverweigerer“ will die FDP „Arbeitsgelegenheiten“ einführen. Den Regelsatz für Bürgergeld, der laut FDP 2025 „weit über dem Bedarf liegt“, wollen die Liberalen absenken und dazu die Besitzstandsregelung abschaffen.
Die Linke will das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung umbauen. Anspruch darauf sollen alle haben, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Dabei soll sich die Höhe des Bürgergelds an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze orientieren, die gegenwärtig inklusive Miet- und sonstigen Wohnkosten bei 1400 Euro liege. Am derzeitigen Regelsatz für das Bürgergeld kritisiert die Linke, dass dieser „kleingerechnet“ sei.
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