Coronavirus Was im Dezember gelten soll

Bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche soll Wechselunterricht möglich se
Bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche soll Wechselunterricht möglich sein. Einen Automatismus gebe es aber nicht, sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich am Mittwochabend nach mehrstündigen Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf neue Corona-Maßnahmen für den Winter verständigt. Ein Überblick mit einigen Besonderheiten für Rheinland-Pfalz.

Teil-Lockdown verlängert

Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestes 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Wechselunterricht an Schulen möglich

In Corona-Hotspots sollen Schulen in Absprache mit der Schulaufsicht zum Wechselunterricht mit geteilten Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe übergehen können. Abschlussklassen sind ausgenommen. Die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 bleibt in Rheinland-Pfalz bestehen. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

Einen Automatismus für den Wechselunterricht, bei dem die Klassen und Kurse geteilt werden und abwechselnd im Präsenzunterricht und zu Hause beschult werden, gebe es allerdings nicht, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), als sie gegen 21.30 Uhr am Mittwochabend über die Ergebnisse der mehrstündigen Bund-Länder-Konferenz berichtete. Dies erfolge in Absprache zwischen einzelnen Schulen und der Schulaufsicht.

Die Maßnahmen sollen ab 1. Dezember gelten. Die Weihnachtsferien in Rheinland-Pfalz beginnen wie geplant nach dem 18. Dezember. Als Hotspots gelten Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. In Rheinland-Pfalz sind aktuell Speyer und die Landeshauptstadt Mainz davon betroffen. Am Donnerstag lag der Wert für Speyer bei Speyer 363,9, für Mainz bei 210,9. „Wir wollen Schulen so lange wie möglich offenhalten. Zu viele Schüler verlieren den Anschluss ohne Präsenzunterricht“, sagte die Regierungschefin.

Der Landesvorsitzende des Lehrerverbands VBE, Gerhard Bold, begrüßte die Entscheidung. Der Verband hatte wie andere Lehrervertretungen auch den Wechselunterricht gefordert. Nun gelte es „Riesenschritte in Sachen Digitalisierung“ zu gehen, sagte Bold.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, nannte die Beschlüsse für den Schulbereich „enttäuschend und riskant“. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie hätte sich stärkere Entscheidungen für den Wechselunterricht gewünscht, also die Aufteilung von Klassen in Schülergruppen, die dann abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden.

Weniger Besuche in Altenheimen

Weil die Infektionen von Bewohnern und Beschäftigten in zahlreichen Altenheimen zugenommen haben, sollen die Besuchsregeln in der nächsten Corona-Verordnung wieder eingeschränkt werden. Generell dürfe nur noch eine Person am Tag eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Eine zweite Person aus dem gleichen Hausstand dürfe dann mitkommen, wenn der Besucher selbst hilfebedürftig sei, kündigte Dreyer an. Die Menschen in den Einrichtungen würden mit FFP2-Masken ausgestattet, die nicht nur dem Fremd- sondern auch dem Selbstschutz dienen. Alle Mitarbeiter, nicht nur die Pflegekräfte, sollen einmal wöchentlich auf Sars-COV-2 getestet werden.

Regeln für Feuerwerk an Silvester

Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, unterstützte den Appell zum Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk. Die Kliniken seien in der Pandemie ohnehin schon sehr belastet. „Die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen werden es allen danken, die keine Raketen zünden und erst recht auf Chinaböller verzichten. An Silvester müssen jedes Mal schwerste Verletzungen an Händen und Augen behandelt werden, auch Knalltraumata sind häufige Folgen“, sagte sie den „Funke“-Zeitungen. Hinzu komme die Belastung von Umwelt und Gesundheit durch Feinstaub. „Das alles sollten wir uns diesmal bitte sparen.“

Kontaktbeschränkungen verschärft

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen aber Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein – bis maximal zehn Personen insgesamt. Auch davon sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Zu beachten ist dabei, dass die Quarantäne-Bestimmungen bei Reisen aus ausländischen Risikogebieten oder in solche Regionen für Weihnachten nicht verändert wurden. Das bedeutet: Wenn Verwandte aus einem ausländischen Risikogebiet anreisen, müssen sie das Bundesgebiet innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Wer in ein solches Risikogebiet reist, darf sich nicht länger als 72 Stunden aufhalten, will er oder sie nach der Heimkehr die Quarantäne vermeiden. Die Quarantänezeit beträgt zehn Tage.

Mund-Nasen-Schutz an belebten Orten

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte – welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

Betriebsferien prüfen

Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können

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