Fragen und Antworten Was die Heizungspläne der Ampel bedeuten

Wann muss die alte Heizung aus dem Keller?
Wann muss die alte Heizung aus dem Keller?

Mit dem Kompromiss zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein.

Was kommt auf Hausbesitzer zu?
Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und sogar repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Und wenn eine Heizung nach 2024 kaputt geht?
Im Havariefall, wenn also eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollen Hauseigentümer nicht wochenlang im Kalten sitzen müssen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen.

Muss es denn künftig eine Wärmepumpe sein?
Nein. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei dem die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ist Wasserstoff auch eine Alternative?
Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. So genannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Lohnt sich jetzt noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?
Das wäre zulässig. Aber: Der steigende CO 2 -Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas definitiv Schluss, denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Dann dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden.

Welche Ausnahmeregeln gibt es noch?
Wer im hohen Alter noch im eigenen Häuschen wohnt, kann sich ausrechnen, dass sich die Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt. Die Ampel-Koalition hat daher festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte.

Wie schaut es denn mit der versprochenen Förderung aus?
Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben.

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