Politik Von Rom nach Lissabon

Sechs Staaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg – unterzeichneten am 25. März 1957 die „Römischen Verträge“ und legten damit den Grundstein für die heutige Europäische Union.

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Vorläufer der neuen Zusammenschlüsse war die 1951 gegründete „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“, die die beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrollierte. Ziel des EWG-Vertrags war es, innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik schrittweise anzunähern. Die Mitgliedstaaten vereinbarten den Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, den Abbau interner Handelshindernisse sowie den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die Gründungsverträge der heutigen EU wurden im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geändert. 1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft. Mit ihr wurde der EU-Binnenmarkt vollendet, der den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in der Gemeinschaft ermöglicht. Der Vertrag von Maastricht (1993) stellte die EU auf drei Säulen: die supranational organisierten Europäischen Gemeinschaften; die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; die gemeinsame Innen- und Rechtspolitik. Mit „Maastricht“ wurden auch die Grundlagen für die Wirtschafts- und Währungsunion und den Euro gelegt. Der Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, stärkte unter anderem die Rechte des Europäischen Parlaments. Zudem kann seitdem im Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, häufiger mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden, was die Blockade von Beschlüssen erschwert. Auch der Vertrag von Nizza (2003) sieht vor allem Verbesserungen bei der Beschlussfassung vor, was mit Blick auf die damals anstehende EU-Osterweiterung notwendig war. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) übernahm die EU wichtige Elemente jener Verfassung, die im ersten Anlauf am Nein der Franzosen und Niederländer gescheitert war. Neu geschaffen wurden die Positionen des EU-Ratspräsidenten und des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik. Die EU-Grundrechtecharta wurde zu geltendem Recht – außer in Großbritannien und Polen. |rjs/dpa

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