Gleichstellung Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg
Die Quoten-Regelungen widersprächen unter anderem der Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Markus Möller am Freitag. Das Urteil sei einstimmig ergangen (Aktenzeichen: VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/19). Das Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der rechtsextremen NPD und der AfD überprüft.
Das Paritätsgesetz mache den Parteien sowohl personelle als auch programmatische Vorgaben und könne faktisch zu einem vom Staat vorgegebenen Ausschluss von Bewerbern oder Bewerberinnen führen, betonte Möller in der Urteilsbegründung. Damit würden die Freiheit der Parteien und die passive Wahlrechtsgleichheit unzulässig beeinträchtigt.
Andere Mittel gefordert
Das Demokratieprinzip der Landesverfassung erfordere keine paritätische Besetzung des Landtags, sagte Möller. Dass die Interessen von Frauen bei einem geringen Frauenanteil im Landtag nicht ausreichend berücksichtigt würden, sei nicht nachvollziehbar. Die Abgeordneten in ihrer Gesamtheit seien Vertreter des gesamten Volkes, nicht einzelner Wahlkreise, Parteien, Bevölkerungs- oder Interessengruppen. Keine Bevölkerungsgruppe habe einen Anspruch darauf, im Parlament entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung repräsentiert zu werden, sagte Möller. Frauen und Männer seien zudem auch in sich heterogene Gruppen. Die Vorgabe der Landesverfassung, wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen, müsse mit anderen Mitteln umgesetzt werden.
Ähnlicher Fall in Thüringen
Die SPD-Bundesspitze äußerte sich enttäuscht über das Urteil. „Frauen in Deutschland wird der Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen strukturell noch immer erschwert“, kritisierte Parteivize Klara Geywitz. „So lange diese strukturellen Hürden bestehen, wird sich die SPD politisch dafür einsetzen, sie zu beseitigen.“
Die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch begrüßte das Urteil: „Parität bedeutet Geschlechterapartheid“, sagte sie. In Thüringen war bereits im Juli ein Paritätsgesetz vom dortigen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.