Meinung Urteil zu BKA-Gesetz: Sicherheit schlägt nicht alles
Es ist ein ständiges Tauziehen mit dem Bundesverfassungsgericht. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Politik im Kampf gegen Terror und schwerste Verbrechen die Befugnisse der Ermittlungsbehörden immer weiter ausgedehnt. Sicherheit ist Trumpf. Regelmäßig landen die einschlägigen Gesetze dann in Karlsruhe, wo die Richter meist das Seil wieder in die andere Richtung ziehen, dem Grundrechtsschutz Geltung verschaffen.
In einer Reihe von Entscheidungen etwa zur Vorratsdatenspeicherung, zur Onlinedurchsuchung oder zur Anti-Terror-Datei wurden die Regeln, wenn nicht ganz gekippt, so doch mehr oder weniger stark begrenzt. Brachial war in dieser Hinsicht vor acht Jahren das Urteil zum BKA-Gesetz, das Grundsätze zum polizeilichen Datenschutz festlegte. Im jetzigen Verfahren ging es um speziellere Punkte, die auch in der nach 2016 erfolgten Novellierung noch nicht zur Zufriedenheit des Verfassungsgerichts geregelt wurden.
Dabei sollte längst klar sein, dass sich mit Gefahrenabwehr nicht alle Maßnahmen rechtfertigen lassen. Erhebliche Eingriffe brauchen Schranken, weil sie auch Unbescholtene treffen können. Doch das nächste Sicherheitspaket ist nach Anschlägen in Mannheim und Solingen schon in Arbeit. Bei der Anhörung von Experten wurden erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzespläne geäußert. Das Tauziehen geht weiter.