Politik Urteil: Keine Pflicht zu humanitären Visa für Flüchtlinge

Luxemburg. EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen, damit Flüchtlinge in den jeweiligen Ländern einen Asylantrag stellen können. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach Auffassung der Richter steht es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei, selbst nach nationalem Recht zu entscheiden, ob sie von Folter und Tod bedrohten Flüchtlingen ein entsprechendes Visum erteilen (Aktenzeichen: C-638/16 PPU). Damit scheiterte eine christlich-orthodoxe Familie aus Syrien. Die Eltern und ihre drei Kinder hatten in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Der Familienvater gab an, er sei in Syrien von einer bewaffneten Gruppe entführt und gefoltert worden, bis er gegen Lösegeld frei kam. Wegen ihres Glaubens drohe der Familie weitere Verfolgung. Das belgische Ausländeramt lehnte die Visaanträge aber ab. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als „trauriges Urteil“. Politiker europäischer Regierungsparteien begrüßten den Richterspruch. Kommentar, Bericht Seite 2 |afp/epd/dpa