Coronavirus Trotz Amtsgerichtsurteil: Maskenpflicht in Thüringer Schulen

In Thüringer Schulen können die Schüler Selbsttests machen. Verpflichtend sind sie nicht.
In Thüringer Schulen können die Schüler Selbsttests machen. Verpflichtend sind sie nicht.

Nach den Osterferien sind Thüringens Schüler am Montag mit Schutzmaske in den Unterricht gestartet. Daran ändere auch ein Urteil des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, hatte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mitgeteilt.

Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte „rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten“ haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt.

Das Urteil (Aktenzeichen: 9 F 148/21) betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine staatliche Grund- und Regelschule in Weimar besuchen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts wird den „Leitungen und Lehrern“ der beiden Schulen, die die Jungen besuchen, untersagt anzuordnen, „im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen“.

Zweifel an rechtlicher Wirkung

Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst, warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln beschäftigt hat.

Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses durch das Gericht. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten. Ob die Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalte, müsse „obergerichtlich überprüft werden“. Diese Überprüfung werde das Bildungsministerium anstrengen.

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