Politik Strengere Regeln für Homeoffice

Sieht im Homeoffice einen zentralen Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Hubertus Heil.
Sieht im Homeoffice einen zentralen Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Hubertus Heil.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Verordnung für mehr Homeoffice erlassen: Wo immer möglich, müssen Arbeitgeber das nun anbieten. Arbeitnehmer können aber nicht gezwungen werden. Und in Betrieben gelten neue Corona-Regeln.

Der Rückzug vom Arbeitsplatz ins Homeoffice soll ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden. „Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten“, sagte Arbeitsminister Heil zu einer entsprechenden Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Viele Unternehmen machten das bereits vorbildlich, aber es sei „durchaus viel Luft nach oben“. Ziel sei es, Kontakte zu reduzieren und mögliche Infektionen zu vermeiden.

Pro Person zehn Quadratmeter

Für die Betriebe gelten zudem strengere Arbeitsschutzregeln, was Abstände und Mund-Nasen-Schutz angeht. Wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.

In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Wenn Abstände und Belegungsvorschriften nicht eingehalten werden können, müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken wie FFP2-Masken oder vergleichbare zur Verfügung stellen.

Kein individueller Rechtsanspruch

Es gehe darum, dass alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens „einen angemessenen Beitrag leisten“, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sagte Heil. Zugleich müsse ein „vollständiger Lockdown der Wirtschaft verhindert“ werden. Es habe sich unter anderem in anderen Ländern gezeigt, dass Homeoffice ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Pandemie sei. Die Verordnung tritt laut Heil voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche in Kraft. Sie ist befristet bis zum 15. März. Da es eine Verordnung, aber kein Gesetz ist, ist eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nicht erforderlich. Mit der Rechtsverordnung ist auch kein individueller Rechtsanspruch verbunden.

Der Arbeitsminister plant seit längerem einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr. Die Pläne sind in der Koalition umstritten. Deshalb ist ungewiss, ob es nach der Pandemie weiter Vorgaben für Arbeitgeber geben wird.

x