Gefährliche Fluggeräte RHEINPFALZ Plus Artikel So können Drohnen abgefangen werden

Eingenetzt: Im Projekt „Falke“ macht eine Drohne Jagd auf ein illegal operierendes Fluggerät.
Eingenetzt: Im Projekt »Falke« macht eine Drohne Jagd auf ein illegal operierendes Fluggerät.

Mysteriöse Flugobjekte über der Air Base in Ramstein und der BASF in Ludwigshafen beunruhigen die Behörden. Welche Möglichkeiten es gibt, einer Gefahr aus der Luft zu begegnen.

161 Behinderungen von Luftfahrzeugen durch Drohnen hat die die Deutsche Flugsicherung (DFS) ihrer aktuellen Statistik zufolge im vergangenen Jahr registriert. Das sind zehn mehr als 2023, der überwiegende Teil hat sich den Angaben nach im Umfeld von Flughäfen ereignet. Daher spielte das Thema Abwehr in diesem Zusammenhang bislang die größte Rolle. Der Markt für die unbemannten Flugsysteme wächst seit Jahren. Drohnen lassen sich vielfach einsetzen, sind auch für Privatleute bezahlbar und dank ausgefeilter Technik leicht bedienbar. Trotz klar definierter Verbotszonen wie Flughäfen, Autobahnen, Bahnanlagen, Krankenhäuser, Industrieareale kann das zu Problemen am Himmel führen.

Ein Problem: Drohnen auf Irrwegen frühzeitig und zuverlässig zu erkennen. Normalen Radaranlagen gelingt das bei den häufig recht kleinen Geräte nicht. 2020 hat die Flugsicherung daher verschiedene Detektionssysteme getestet. Die Anforderungen sind hoch: Die Systeme müssen Drohnen von anderen beweglichen Objekten unterscheiden können – zum Beispiel von Vögeln oder Hubschraubern. Und sie müssen eine Vielzahl von Drohnen erkennen, die in verschiedensten Größen und Formen am Markt erhältlich sind.

Dabei kommen Radar, Funk, Akustik und Kamerasensoren zum Einsatz. Eine Universallösung für alle Flughäfen gibt es den Testergebnissen zufolge nicht. Es habe sich zudem gezeigt, „dass insbesondere das Zusammenspiel der Technologien verschiedener Detektionssysteme erforderlich ist und damit erfolgversprechend erscheint“, erläutert DFS-Sprecher Robert Ertler. Zu weiteren technischen Details und operativen Verfahrensweisen werde „aus einsatztaktischen Erwägungen“ grundsätzlich keine Stellung genommen.

Eine Lösung: gestörte Funksignale

Das ist eine Aussage, die häufig von offiziellen Stellen zu hören ist, wenn es um konkrete Maßnahmen geht. Für die Abwehr von Gefahren sind grundsätzlich die Polizeien der Länder zuständig, an den Flughäfen wiederum die Bundespolizei. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entwickeln die Bundesministerien für Verkehr und Inneres ein Schutzkonzept für Verkehrsflughäfen, das in diesem Jahr als Grundlage für weitere Schritte dienen soll. Einzelheiten nennt das Verkehrsministerium auf Anfrage nicht – siehe oben.

Klar ist: Eine Drohne beispielsweise über einer Stadt einfach abzuschießen, ist meist zu gefährlich. Deshalb wird auf „smarte Lösungen“ zurückgegriffen: Jamming und Spoofing. Das bedeutet, dass Funksignale gestört werden beziehungsweise die Software einer Drohne über die Kommunikationsschnittstelle gehackt, das Gerät somit übernommen wird. Ein Sprecher des Innenministeriums verweist darauf, dass die Polizeibehörden ihre Fähigkeiten „erheblich verstärkt“ hätten. So seien Einsätze, um Drohnen während der Fußball-Europameisterschaft durch Störsignale zur Landung zu zwingen, sehr erfolgreich gewesen.

Im militärischen Bereich hat man sich schon lange mit dem Thema beschäftigt. Im Mittelpunkt des Interesses stehen hier naturgemäß unbemannte Fluggeräte, die Truppenbewegungen aufklären, Ziele für Artilleriebeschuss identifizieren oder sogar kleine Sprengsätze abwerfen. Um solche gegnerischen Aktivitäten zu unterbinden, sind herkömmliche Raketensysteme zu teuer und aufwendig. Stattdessen hat die Bundeswehr etwa das System HP-47 im Einsatz. Mit dem „Effektor“ auf der Schulter nehmen Soldaten feindliche Drohnen ins Visier: Das Signal des Global Navigation Satellite Systems (GNSS) kann unterdrückt, die Fernsteuerung unterbrochen oder Störsignale können gesendet werden. Dadurch kehrt die Drohne automatisch zu ihrem Startpunkt zurück oder leitet eine Notfalllandung vor Ort ein.

Ein „fliegender Rammbock“

Ende Oktober war Verteidigungsminister Boris Pistorius zu Besuch im Cyber Innovation Hub der Bundeswehr, wo er eine Übung mit einer Abfangdrohne eines Münchner Start-ups verfolgen konnte. Der „fliegende Rammbock“ hat einen durch künstliche Intelligenz unterstützten Suchkopf und zwei Elektromotoren. Das fünf Kilo schwere Gerät kann den Angaben zufolge auf bis zu 300 Kilometer pro Stunde beschleunigen und so selbst viel größere feindliche Drohnen durch Rammen zerstören.

Für die zivile Drohnenabwehr hat die Universität der Bundeswehr in Hamburg das Projekt Falke – „Fähigkeit des Abfangens von in gesperrte Lufträume eindringenden Kleinfluggeräten durch zivile Einsatzmittel“ – ausgetüftelt. Illegal operierende Objekte werden von einem System aus Kameras und Radar aufgespürt und dann von einer Abfangdrohne in Spiderman-Manier vom Himmel geholt, indem sie ein mit Gewichten beschwertes Netz abfeuert. Das für Flughäfen entwickelte Konzept sei auch zum Schutz von Großveranstaltungen, Fußballstadien, Häfen oder Justizvollzugsanstalten denkbar, erläuterte Projektleiter Gerd Scholl.

Nach den jüngsten Vorfällen soll die Bundeswehr aber auch eine Abschusserlaubnis erhalten. Voraussetzung ist laut Bundesinnenministerium, „dass nach den Umständen davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und der Einsatz mit Waffengewalt das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist“.

Die Bundesregierung will außerdem der Bundespolizei erlauben, Drohnen mit modernsten technischen Mitteln (zum Beispiel durch elektromagnetische Impulse, die Störung von Funkverbindungen oder durch physische Einwirkung) abzuwehren. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

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